| Sitzungstermin: | Mittwoch, 12.10.2022, 18:30 Uhr |
| Raum, Ort: | Feuerwehrhaus Brachbach, Austraße 1a, 57555 Brachbach |
Tagesordnung
| Öffentliche Sitzung | |
| 1. | Begrüßung und Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung |
| 2. | Informationen der Verwaltung |
| 3. | Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung (GemO) i. V. m. § 21 Geschäftsordnung (GeschO) |
| 4. | Aufstellung des Bebauungsplanes "Zechenwaldplatz" der Ortsgemeinde Brachbach |
| 4.1. | Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB |
| 4.2. | Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB |
| 5. | Widmung sämtlicher in der Straßenbaulast der Ortsgemeinde Brachbach stehender Verkehrsanlagen gemäß § 36 LStrG Rheinland-Pfalz als Gemeindestraße gemäß § 3 Nr. 3 a) LStrG Rheinland-Pfalz |
| 6. | Einführung wiederkehrender Beiträge in der Ortsgemeinde Brachbach |
| 6.1. | Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen nach § 10 a des rheinland-pfälzischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen der Ortsgemeinde Brachbach (Ausbaubeitragssatzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen) |
| 6.2. | Satzung der Ortsgemeinde Brachbach zur Verschonung von Verkehrsanlagen gemäß § 14 der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen der Ortsgemeinde Brachbach |
| 7. | Straßenzustandsdarstellung und Aufstellung eines Bauprogrammes |
| 8. | Änderung der Hundesteuersatzung |
| 9. | Bauantragsangelegenheiten |
| 10. | Verschiedenes |
| Nichtöffentliche Sitzung | |
| 1. | Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung |
| 2. | Informationen der Verwaltung |
| 3. | Vertragsangelegenheiten |
| 4. | Städtebauförderprogramm "Lebendige Zentren" |
| 5. | Grundstücksangelegenheiten |
| 6. | Verschiedenes |
Hinweis zum Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragestunde“:
Die Einwohner und die ihnen nach Maßgabe des § 14 Abs. 3 und 4 GemO gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen sind berechtigt, in einer anberaumten Fragestunde Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Fragen sollen dem Bürgermeister möglichst drei Tage vor der Sitzung schriftlich zugeleitet werden.