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Aktuell - Mitteilungsblatt für die VG Kirchen (Sieg)
Ausgabe 40/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung zur 19. Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Brachbach

Sitzungstermin:

Mittwoch, 12.10.2022, 18:30 Uhr

Raum, Ort:

Feuerwehrhaus Brachbach, Austraße 1a, 57555 Brachbach

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1.

Begrüßung und Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung

2.

Informationen der Verwaltung

3.

Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung (GemO) i. V. m. § 21 Geschäftsordnung (GeschO)

4.

Aufstellung des Bebauungsplanes "Zechenwaldplatz" der Ortsgemeinde Brachbach

4.1.

Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

4.2.

Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB

5.

Widmung sämtlicher in der Straßenbaulast der Ortsgemeinde Brachbach stehender Verkehrsanlagen gemäß § 36 LStrG Rheinland-Pfalz als Gemeindestraße gemäß § 3 Nr. 3 a) LStrG Rheinland-Pfalz

6.

Einführung wiederkehrender Beiträge in der Ortsgemeinde Brachbach

6.1.

Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen nach § 10 a des rheinland-pfälzischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen der Ortsgemeinde Brachbach (Ausbaubeitragssatzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen)

6.2.

Satzung der Ortsgemeinde Brachbach zur Verschonung von Verkehrsanlagen gemäß § 14 der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen der Ortsgemeinde Brachbach

7.

Straßenzustandsdarstellung und Aufstellung eines Bauprogrammes

8.

Änderung der Hundesteuersatzung

9.

Bauantragsangelegenheiten

10.

Verschiedenes

Nichtöffentliche Sitzung

1.

Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung

2.

Informationen der Verwaltung

3.

Vertragsangelegenheiten

4.

Städtebauförderprogramm "Lebendige Zentren"

5.

Grundstücksangelegenheiten

6.

Verschiedenes

Brachbach, 30. September 2022 — gez. Steffen Kappes
Ortsbürgermeister

Hinweis zum Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragestunde“:

Die Einwohner und die ihnen nach Maßgabe des § 14 Abs. 3 und 4 GemO gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen sind berechtigt, in einer anberaumten Fragestunde Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Fragen sollen dem Bürgermeister möglichst drei Tage vor der Sitzung schriftlich zugeleitet werden.