Sitzungstermin: Donnerstag, 10.10.2024, 18:00 Uhr
Raum, Ort: Bürgerhaus Birken, Alte Schulstraße 5, 57555 Mudersbach
| Tagesordnung | |
| Öffentliche Sitzung | |
| 1. | Begrüßung und Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung |
| 2. | Informationen der Verwaltung |
| 2.1. Information zum Sachstand Haus Kölner Straße 43; Beauftragung eines Bausubstanzgutachtens |
| 2.2. Information zum Sachstand Haus Kölner Straße 43; Beauftragung eines Abbruchsteuerers |
| 2.3 Information zum Eilentscheid Beauftragung von Nachträgen zum Abbruch Bauhof auf dem Areal Hüttenweg |
| 2.4. Information über Zuschlagserteilung; Vergabe von Planungsleistung zur Erschließung des Baugebiets "Stroth" - Leistungsbild Verkehrsanlagen |
| 3. | Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung (GemO) i. V. m. § 21 Geschäftsordnung (GeschO) |
| 4. | Ergänzungswahlen für die Besetzung des Bau- und Umweltausschusses der Ortsgemeinde Mudersbach, hier: Vorschlag der SPD-Fraktion zur Änderung der Besetzung |
| 5. | Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 24 "Wohnanlage Barbarastraße" der Ortsgemeinde Mudersbach; Hier: Behandlung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 u. 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) |
| 6. | Feststellung des Jahresabschlusses 2018 der OG Mudersbach und Erteilung der Entlastung |
| 7. | Entschädigung für Mieter der Ortsgemeinde Mudersbach |
| 8. | 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Ortsgemeinde Mudersbach für das Haushaltsjahr 2024 |
| 8.1. Nutzung der flexiblen Mittelbewirtschaftung im Verhältnis zum Nachtrag 2024 |
| 8.2. Beratung und Beschlussfassung |
| 9. | Bauantragsangelegenheiten |
| 10. | Verschiedenes |
| Nichtöffentliche Sitzung | |
| 1. | Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung |
| 2. | Informationen der Verwaltung |
| 3. | Vertragsangelegenheit |
| 4. | Strategische Planung der Bauleitplanverfahren |
| 5. | Grundstücksangelegenheiten |
| 6. | Verschiedenes |
Hinweis zum Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragestunde“:
Die Einwohner und die ihnen nach Maßgabe des § 14 Abs. 3 und 4 GemO gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen sind berechtigt, in einer anberaumten Fragestunde Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Fragen sollen dem Bürgermeister möglichst drei Tage vor der Sitzung schriftlich zugeleitet werden.