Geltungsbereich der Änderung Nr. 13 des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kirchen
Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Verbandsgemeinde Kirchen hat in öffentlicher Sitzung am 23.09.2025 aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der Änderung Nr. 13 des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kirchen „Die Ehrenwiese“ beschlossen und die Verwaltung damit beauftragt die erforderlichen Verfahrensschritte einzuleiten. Die Aufstellung des dazugehörigen Bebauungsplans „Auf der Ehrenwiese“ soll im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erfolgen.
Planbereich:
Der räumliche Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplans ergibt sich aus nachfolgenden Kartenausschnitten:
Der Beschluss zur Aufstellung der 13. Änderung des Flächennutzungsplans „Die Ehrenwiese“ wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.