Skizze Übersichtsplan Geltungsbereich Bebauungsplan „Auf der Ehrenwiese“
Frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Ortsgemeinde Brachbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.07.2025 aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 16 „Auf der Ehrenwiese“ aufzustellen und die weiteren Schritte des Planverfahrens durchzuführen. Damit wurde das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans förmlich eingeleitet.
Es handelt sich um einen Angebotsbebauungsplan der im Regelverfahren gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt wird. Die Aufstellung des Bebauungsplanes verläuft in einem Parallelverfahren i.S.d. § 8 Abs. 3 BauGB zur Änderung Nr. 13 des Flächennutzungsplanes (FNP) „Die Ehrenwiese“.
Planbereich:
Der geplante Geltungsbereich ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Lageplan. Das Plangebiet befindet sich am südwestlichen Ortsrand von Brachbach und umfasst die Flurstücke Nr. 431/14, 432/14, 433/14, 434/14, 435/14 und 436/14. Die Flurstücke befinden sich in der Flur 1, Gemarkung Brachbach. Zum Plangebiet zählen zudem noch Teile der Flurstücke 14/69 und 423/14.
Der seit dem 16.12.2016 wirksame Flächennutzungsplan stellt innerhalb des Plangebiets teilweise eine Wohnbaufläche und größtenteils eine Fläche für die Landwirtschaft mit der Zweckbestimmung „Entwicklung von Extensivgrünland“ in Form von mageren bis mäßig nährstoffversorgten Frischwiesen und Weiden dar.
Das Plangebiet wurde anhand der bereits vorliegenden Erkenntnisse abgegrenzt. Es soll neben einer kleinteiligen Wohngebietsfläche vorwiegend Grünflächen und zu geringen Teilen Verkehrsflächen umfassen. Die Planungsziele dieses Bebauungsplans stehen in einem engen Zusammenhang mit der Darstellung des Flächennutzungsplans, wenn auch die im Flächennutzungsplan dargestellte Wohnbaufläche aufgrund ihrer tatsächlichen Prägung zu geringen Teilen als pauschal geschützte Biotopfläche gilt und die eigentliche für eine Wohnbebauung vorgesehene Fläche im FNP als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt ist. Der rechnerische Anteil der im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbaufläche entspricht in etwa der geplanten Größenordnung des Baugebiets.
Ziel des Bebauungsplans:
Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 16 „Auf der Ehrenwiese“ verfolgt mit der vorliegenden Bauleitplanung das Ziel, am südlichen Ortsrand die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung zu schaffen. Die Planung dient der geordneten städtebaulichen Entwicklung im Sinne einer Eigenentwicklung der Gemeinde. Sie trägt zur Stärkung des Wohnstandortes bei. Dabei soll eine maßvolle und bedarfsgerechte Erweiterung der bestehenden Ortslage ermöglicht werden, welche in unmittelbarer Anbindung an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil erfolgt.
Das Plangebiet soll über die bereits bestehende Straße „Auf der Hell“ erschlossen werden und eine Fläche von ca. 2.400 qm umfassen. Es befindet sich im derzeitigen Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB. Mit dem Verfahren soll ein qualifizierter Bebauungsplan nach § 30 BauGB erstellt werden.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bereits zum gegenwärtigen frühzeitigen Verfahrensschritt verfügbar:
Gutachten:
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Im Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 16 „Auf der Ehrenwiese“ mit Begründung sowie mit den wesentlichen bereits vorliegenden Gutachten (ASP I- Artschutzprüfung, ASP I- Beurteilung, Bodengutachten, Faunistisches Gutachten, Bewertung der Biotypen und dem Entwurf des Umweltberichts ) in der Zeit von von Montag, den 06.10.2025 bis Donnerstag, den 06.11.2025 während der üblichen Öffnungszeiten bei der nachfolgenden Stelle im Eingangsbereich des Rathauses ausgelegt und kann von der Öffentlichkeit eingesehen werden.
Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen, Lindenstraße 1, 57548 Kirchen
| Telefonnummer: | 02741/688-0 |
| Faxnummer: | 02741/688-255 |
| E-Mail-Adresse: | vg-kirchen@kirchen-sieg.de |
Die Öffnungszeiten belaufen sich üblicherweise montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Neben der Möglichkeit der Einsichtnahme im Rathaus der Verbandsgemeinde Kirchen ist der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen zusätzlich im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Kirchen unter der Internetadresse
https://www.kirchen-sieg.de/verwaltung-gremien/gemeinden/ortsgemeinde-brachbach abrufbar. („Beteiligungsverfahren der Bauleitplanung und der Satzung nach dem BauGB“)
Stellungnahmen können während der o.a. Veröffentlichungs- bzw. Auslegungsfrist abgegeben werden. Sie sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail-Adresse der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen: beteiligungen@kirchen-sieg.de), können aber auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen, Fachbereich 5 Kommunalentwicklung schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift vorgetragen werden.
Stellungnahmen die nicht fristgerecht abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (vgl. § 4a Abs. 5 BauGB).
Die Informationen zum Datenschutz können unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.kirchen-sieg.de/datenschutz