Skizze Übersichtsplan Geltungsbereich 13.Änderung des Flächennutzungsplans „Die Ehrenwiese“
Änderung Nr. 13 des Flächennutzungsplans (FNP) der Verbandsgemeinde Kirchen – „Die Ehrenwiese“
Frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Verbandsgemeinde Kirchen hat mit seiner öffentlichen Sitzung am 23.09.2025 den Aufstellungsbeschluss zur 13. Änderung des Flächennutzungsplans „Die Ehrenwiese“ und die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, sowie § 4 Abs. 1 BauGB gefasst und die Verwaltung damit beauftragt die erforderlichen Verfahrensschritte einzuleiten.
Die 13. Flächennutzungsplanänderung „Die Ehrenwiese“ dient der Wahrung des Entwicklungsgebots gemäß § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und soll im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 16 „Auf der Ehrenwiese“ der Ortsgemeinde Brachbach erfolgen.
Planbereich:
Der geplante Geltungsbereich ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Lageplan. Das Plangebiet befindet sich am südwestlichen Ortsrand von Brachbach und umfasst die Flurstücke Nr. 431/14, 432/14, 433/14, 434/14, 435/14 und 436/14. Die Flurstücke befinden sich in der Flur 1, Gemarkung Brachbach. Zum Plangebiet zählen zudem noch Teile der Flurstücke 14/69 und 423/14.
Der seit dem 16.12.2016 wirksame Flächennutzungsplan stellt innerhalb des Plangebiets teilweise eine Wohnbaufläche und größtenteils eine Fläche für die Landwirtschaft mit der Zweckbestimmung „Entwicklung von Extensivgrünland“ in Form von mageren bis mäßig nährstoffversorgten Frischwiesen und Weiden dar.
Das Plangebiet wurde anhand der bereits vorliegenden Erkenntnisse abgegrenzt. Es soll neben einer Wohngebietsfläche vorwiegend Grünflächen und zu geringen Teilen Verkehrsflächen umfassen. Die im Flächennutzungsplan dargestellte Wohnbaufläche gilt aufgrund ihrer tatsächlichen Prägung als pauschal geschützte Biotopfläche und die eigentliche für eine Wohnbebauung vorgesehene Fläche ist im FNP als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Ziel und Zwecke der Flächennutzungsplanänderung:
Die Verbandsgemeinde Kirchen verfolgt mit der vorliegenden Bauleitplanung das Ziel, am südlichen Ortsrand die rechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbauentwicklung zu schaffen und dient der geordneten städtebaulichen Entwicklung im Sinne einer Eigenentwicklung der Gemeinde. Sie trägt zur Stärkung des Wohnstandortes bei. Dabei soll eine maßvolle und bedarfsgerechte Erweiterung der bestehenden Ortslage ermöglicht werden, welche in unmittelbarer Anbindung an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil erfolgt.
Das überplante Areal soll über die bereits bestehende Straße „Auf der Hell“ erschlossen werden. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 2.400 qm und befindet sich im Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bereits zum gegenwärtigen frühzeitigen Verfahrensschritt verfügbar:
Gutachten:
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Im Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird der Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes „Die Ehrenwiese“ mit Begründung sowie mit den wesentlichen bereits vorliegenden Gutachten (ASP I- Artschutzprüfung, ASP I- Beurteilung, Bodengutachten, Bewertung der Biotypen und dem Entwurf des Umweltberichts) in der Zeit von von Montag, den 06.10.2025 bis Donnerstag, den 06.11.2025 während der üblichen Öffnungszeiten bei der nachfolgenden Stelle im Eingangsbereich des Rathauses ausgelegt und kann von der Öffentlichkeit eingesehen werden.
Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen, Lindenstraße 1, 57548 Kirchen,
| Telefonnummer: | 02741/688-0 |
| Faxnummer: | 02741/688-255 |
| E-Mail-Adresse: | vg-kirchen@kirchen-sieg.de |
Die Öffnungszeiten belaufen sich üblicherweise montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Neben der Möglichkeit der Einsichtnahme im Rathaus der Verbandsgemeinde Kirchen sind ist der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen zusätzlich im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Kirchen unter der Internetadresse
https://www.kirchen-sieg.de/verwaltung-gremien/verbandsgemeinde
abrufbar. („Beteiligungsverfahren der Bauleitplanung und der Satzung nach dem BauGB“)
Stellungnahmen können während der o.a. Veröffentlichungs- bzw. Auslegungsfrist abgegeben werden. Sie sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail-Adresse der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen: beteiligungen@kirchen-sieg.de), können aber auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen, Fachbereich 5 Kommunalentwicklung schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift vorgetragen werden.
Stellungnahmen die nicht fristgerecht abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben (vgl. § 4a Abs. 5 BauGB).
Die Informationen zum Datenschutz können unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.kirchen-sieg.de/datenschutz