Sitzungstermin: Dienstag, 15.10.2024, 18:30 Uhr
Raum, Ort: Rathaus Kirchen Großer Sitzungssaal, Lindenstraße 1, 57548 Kirchen (Sieg)
Tagesordnung
| Öffentliche Sitzung | |
| 1. | Begrüßung und Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung |
| 2. | Ernennung der Beigeordneten, ggf. Vereidigung und Einführung in das Amt |
| 3. | Informationen des Stadtbürgermeisters/der Verwaltung |
| 4. | Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung (GemO) i. V. m. § 21 Geschäftsordnung (GeschO) |
| 5. | 1. Nachtragshaushaltssatzung und -plan 2024 der Stadt Kirchen |
| 6. | Sportzentrum "Auf dem Molzberg"; Benehmensherstellung zu Bauunterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen für das Jahr 2024 |
| 7. | Rückbau eines Teiches am Dorfplatz im Ortsbezirk Herkersdorf/Offhausen |
| 8. | Ertüchtigung des Wirtschaftsweges "Auf der Hub" |
| 9. | Straßenausbau "Klotzbachstraße"; Vorstellung der Planung und Festlegung der weiteren Vorgehensweise |
| 10. | Herstellung zusätzlicher Parkplätze, einschließlich Erneuerung der Umfahrt am Bürgerhaus Freusburg; Vorstellung der Planung und Beschlussempfehlung bzw. Beschlussfassung zur weiteren Vorgehensweise |
| 11. | Errichtung einer Bushaltestelle nebst Bedarfsampel entlang der B62 am Bürgerhaus Freusburg; Vorstellung der Planung und Festlegung der weiteren Vorgehensweise |
| 12. | Erschlossensein von Grundstücken beim wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag; hier: Neues Urteil |
| 13. | Bauantragsangelegenheiten |
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| 13.1. Gemeindliches Einvernehmen für eine Bauvoranfrage zur Errichtung von 3 zusätzlichen Kleinwohnhäusern zur zukünftigen teilweisen Nutzung als Ferienwohnungen |
| 14. | Vorkaufssatzung Nr. 63 "Neubau Feuerwehrhaus Freusburg" der Stadt Kirchen; hier: Satzungsbeschluss gemäß § 24 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in Verbindung mit § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) |
| 15. | Auftragsvergaben nach VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) |
| 16. | Verschiedenes |
| Nichtöffentliche Sitzung | |
| 1. | Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung |
| 2. | Informationen des Stadtbürgermeisters/der Verwaltung |
| 3. | Miet- und Grundstücksangelegenheiten |
| 4. | Auftragsvergaben nach UVgO (Unterschwellenvergabeordnung) |
| 5. | Verschiedenes |
Hinweis zum Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragestunde“:
Die Einwohner und die ihnen nach Maßgabe des § 14 Abs. 3 und 4 GemO gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen sind berechtigt, in einer anberaumten Fragestunde Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Fragen sollen dem Bürgermeister möglichst drei Tage vor der Sitzung schriftlich zugeleitet werden.