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Aktuell - Mitteilungsblatt für die VG Kirchen (Sieg)
Ausgabe 41/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung: 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Mudersbach vom: 02.10.2026

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemO-DVO) und der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für kommunale Ehrenämter (KomAEVO) in seiner Sitzung am 22.09.2026 die folgende Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Artikel 1

§ 5 Abs. 3 Nr. 2 wird um folgenden Unterpunkt ergänzt:

e.

Zustimmung für Vorhaben nach § 36a BauGB (Bau-Turbo)

f.

Entscheidung über die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 36a Abs. 2 BauGB.

Artikel 2

§ 10 Abs. 1 S. 2 erhält folgende neue Fassung:

Diese wird um 10 % nach § 12 Abs. 1 S. 1 KomAEVO und gem. § 12 Abs. 2 KomAEVO um weitere 20 % erhöht.

Artikel 3

Diese Satzung tritt am Tage nach Ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Mudersbach, 02.10.2026
Christian Peter
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder auf Grund der GemO zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Mudersbach, 02.10.2026
Christian Peter
Ortsbürgermeister