Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg) hat aufgrund von § 95 i.V.m. § 98 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 beschlossen:
Festgesetzt werden:
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| gegenüber bisher Euro | erhöht um Euro | vermindert um Euro | nunmehr festgesetzt auf Euro |
| 1. Im Ergebnishaushalt | ||||
| der Gesamtbetrag der Erträge | 17.535.673,00 | 963.083,00 | 139.500,00 | 18.359.256,00 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 17.535.673,00 | 1.272.183,00 | 448.600,00 | 18.359.256,00 |
| der Jahresüberschuss/-fehlbedarf | 0 |
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| 0 |
| 2. Im Finanzhaushalt | ||||
| die ordentlichen Einzahlungen auf | 17.044.580,00 | 269.083,00 | 139.500,00 | 17.174.163,00 |
| die ordentlichen Auszahlungen auf | 16.298.644,00 | 793.983,00 | 448.600,00 | 16.644.027,00 |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 745.936,00 |
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| 530.136,00 |
| die außerordentlichen Einzahlungen auf | 0 |
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| 0 |
| die außerordentlichen Auszahlungen auf | 0 |
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| 0 |
| der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 0 | 0 | 0 | 0 |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.121.020,00 | 0 | 0 | 1.121.020,00 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 4.773.080,00 | 389.700,00 | 877.000,00 | 4.285.780,00 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -3.652.060,00 | 877.000,00 | 389.700,00 | -3.164.760,00 |
| die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 3.139.624,00 | 0 | 271.500,00 | 2.868.124,00 |
| die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 233.500,00 | 0 | 0 | 233.500,00 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 2.906.124,00 | 0 | 271.500,00 | 2.634.624,00 |
| der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf | 21.305.224,00 | 269.083,00 | 411.000,00 | 21.163.307,00 |
| der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf | 21.305.224,00 | 1.183.683,00 | 1.325.600,00 | 21.163.307,00 |
| die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr | 0 | 1.594.683,00 | 1.594.683,00 | 0 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für:
zinslose Kredite von 0 EUR auf 0 EUR
verzinste Kredite von 3.139.624,00 EUR auf 2.868.124,00 EUR
zusammen auf 3.139.624,00 EUR auf 2.868.124,00 EUR
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt von 395.000,00 EUR auf 575.000 EUR.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, ändert sich von 213.000,00 EUR auf 393.000 EUR.
Die §§ 4 bis 7 bleiben unverändert.
Stand des Eigenkapitals
zum 31.12. des Vorvorjahres 20.638.999,46 EUR
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12. des Vorjahres 20.639.448,46 EUR
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12 des Haushaltsjahres 20.639.448,46 EUR
Die §§ 9 bis 15 bleiben unverändert.
Für die Bewilligung von Prämien und Zulagen an Beamtinnen und Beamte für besondere Leistungen nach § 33 Landesbesoldungsgesetz in Verbindung mit der Landesverordnung zur Durchführung der §§ 27 und 42a des Bundesbesoldungsgesetzes vom 14. April 1999 werden festgesetzt 3.000 €.
Hinweis:
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde vom 12. Oktober 2023 hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt.
Sie haben folgenden Wortlaut:
Zu § 2: Gemäß §§ 95 Abs. 4 Nr. 2, 103 Abs. 2 Satz 1 GemO wird der unter § 2 der Nachtragshaushaltssatzung 2023 neu festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 2.868.124 € genehmigt. Die Genehmigung erfolgt unter der Bedingung, dass vorhandene liquide Mittel vorrangig zur Finanzierung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeit eingesetzt werden.
Zu § 3: Gemäß §§ 95 Abs. 4 Nr. 1, 102 GemO wird die unter § 3 der Nachtragshaushaltssatzung aufgeführte Summe der Verpflichtungsermächtigungen 2023 in Höhe von 393.000 € für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, genehmigt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme
vom 23.10.2023 bis zum 31.10.2023 von 08.00 bis 16.00 Uhr, am 27.10.2023 von 08.00 bis 12.00 Uhr im Rathaus, Zimmer 303 öffentlich aus.