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Aktuell - Mitteilungsblatt für die VG Kirchen (Sieg)
Ausgabe 42/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg) für das Haushaltsjahr 2023 vom 26.09.2023

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg) hat aufgrund von § 95 i.V.m. § 98 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 beschlossen:

§ 1 Ergebnis und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für:

zinslose Kredite von 0 EUR auf 0 EUR

verzinste Kredite von 3.139.624,00 EUR auf 2.868.124,00 EUR

zusammen auf 3.139.624,00 EUR auf 2.868.124,00 EUR

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt von 395.000,00 EUR auf 575.000 EUR.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, ändert sich von 213.000,00 EUR auf 393.000 EUR.

Die §§ 4 bis 7 bleiben unverändert.

§ 8 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des Vorvorjahres 20.638.999,46 EUR

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des Vorjahres 20.639.448,46 EUR

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12 des Haushaltsjahres 20.639.448,46 EUR

Die §§ 9 bis 15 bleiben unverändert.

§ 16 Leistungszahlungen

Für die Bewilligung von Prämien und Zulagen an Beamtinnen und Beamte für besondere Leistungen nach § 33 Landesbesoldungsgesetz in Verbindung mit der Landesverordnung zur Durchführung der §§ 27 und 42a des Bundesbesoldungsgesetzes vom 14. April 1999 werden festgesetzt 3.000 €.

Kirchen (Sieg), den 26.09.2023
Andreas Hundhausen, Bürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde vom 12. Oktober 2023 hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt.

Sie haben folgenden Wortlaut:

Zu § 2: Gemäß §§ 95 Abs. 4 Nr. 2, 103 Abs. 2 Satz 1 GemO wird der unter § 2 der Nachtragshaushaltssatzung 2023 neu festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 2.868.124 € genehmigt. Die Genehmigung erfolgt unter der Bedingung, dass vorhandene liquide Mittel vorrangig zur Finanzierung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeit eingesetzt werden.

Zu § 3: Gemäß §§ 95 Abs. 4 Nr. 1, 102 GemO wird die unter § 3 der Nachtragshaushaltssatzung aufgeführte Summe der Verpflichtungsermächtigungen 2023 in Höhe von 393.000 € für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, genehmigt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme

vom 23.10.2023 bis zum 31.10.2023 von 08.00 bis 16.00 Uhr, am 27.10.2023 von 08.00 bis 12.00 Uhr im Rathaus, Zimmer 303 öffentlich aus.

Kirchen, den 16.10.2023
Andreas Hundhausen, Bürgermeister