Der Rat der Ortsgemeinde Brachbach hat am 15.04.2024 in öffentlicher Sitzung die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 07.12.2022 zum Bebauungsplan „Auf der Ehrenwiese“ im Sinne des § 1 Absatz (Abs.) 8 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Satz (S.) 1 BauGB beschlossen.
Planbereich:
Aus dem nachstehenden Lageplan ist der ehemals geplante Geltungsbereich des Planvorhabens erkennbar.
Entscheidungsgründe:
Der Bebauungsplan „Auf der Ehrenwiese“ wurde ursprünglich als beschleunigtes Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch (BauGB) begonnen. Durch das Bundesverwaltungsgerichtsurteil vom 18.07.2023 kann das Verfahren aber in der Form nicht fortgeführt werden.
Entweder wird die Reparaturvorschrift § 215a BauGB angewandt, dafür müssten aber entsprechende Gutachten durchgeführt werden oder das Bebauungsplanverfahren wird aufgehoben.
Der Rat der Ortsgemeinde Brachbach hat sich dazu entschlossen, das hiesige Verfahren aufzuheben und eine Planung mittels einer Ergänzungssatzung anzustreben.
Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 15.04.2024 wird hiermit gemäß §§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 S. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.