Skizze Übersichtsplan Geltungsbereich Ergänzungssatzung „Auf der Ehrenwiese“
Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Ortsgemeinde Brachbach hat am 15.04.2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der oben genannten Ergänzungssatzung beschlossen und die Verwaltung beauftragt die erforderlichen Verfahrensschritte einzuleiten. Die Aufstellung erfolgt gemäß § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BauGB.
Planbereich:
Vorliegend ist das Gebiet bereits durch Wohnbebauung nördlich und östlich des Plangebietes geprägt. Das Plangebiet selbst liegt am südlichen Ortsrand von Brachbach. Es beinhaltet überwiegend brachgefallene Gärten, unbebaute Teile von bereits bebauten Grundstücken und sonstige kleinteilige Flächen.
Es sollen folgende Flurstücke überplant werden: Gemarkung Brachbach, Flur 1, Flurstücke: 431/14, 432/14, 433/14, 434/14, 435/14 und 436/14.
Der Geltungsbereich umfasst ca. 0,2 ha.
Verfahren:
Gemäß § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BauGB kann die Gemeinde durch Satzung einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbeziehen, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind.
Voraussetzung für die Aufstellung von Satzungen nach Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 und 3 ist, dass
1. sie mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar sind,
2. die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht begründet wird und
3. keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter oder dafür bestehen, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.
In den Satzungen nach Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 und 3 können einzelne Festsetzungen nach § 9 Absatz 1 und 3 Satz 1 sowie Absatz 4 getroffen werden. § 9 Absatz 6 und § 31 sind entsprechend anzuwenden. Auf die Satzung nach Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 sind ergänzend § 1a Absatz 2 und 3 und § 9 Absatz 1a entsprechend anzuwenden; ihr ist eine Begründung mit den Angaben entsprechend § 2a Satz 2 Nummer 1 beizufügen.
Ziel der Ergänzungssatzung:
Die Ergänzungssatzung dient dem Ziel, dass einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen werden können. Somit entstehen 3-4 Bauplätze zur Abrundung der Ortsrandlage.
Information über Möglichkeit der Unterrichtung:
Die Öffentlichkeit kann sich im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen, Lindenstraße 1, Zimmer 429, während der üblichen Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb der Frist vom 21.10. - 04.11.2024 zur Planung in schriftlicher Form, mündlich zur Niederschrift oder in elektronischer Form äußern (gem. § 34 Abs. 6 BauGB).
Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen, Lindenstraße 1, 57548 Kirchen, Zimmer 429
Telefonnummer: 02741/688-0
Faxnummer: 02741/688-255
E-Mail-Adresse: vg-kirchen@kirchen-sieg.de
Die Öffnungszeiten belaufen sich üblicherweise montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Der Beschluss zur Aufstellung der Ergänzungssatzung Nr. 17 „Auf der Ehrenwiese“ wird hiermit gemäß § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.