Nach § 69 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in seiner jeweils geltenden Fassung wird bekanntgemacht, dass der 1. Teilumlegungsplan für das Umlegungsgebiet „Buckensteiner Feld“ in der Gemarkung Brachbach nach Erörterung mit den Eigentümern durch Beschluss am 8. Oktober 2025 aufgestellt worden ist.
Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis.
Bis zur Grundbuchberichtigung kann der Umlegungsplan bei der Umlegungsstelle, dem Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus, Jahnstraße 5, 56457 Westerburg, (Zimmer 311) nach vorheriger Terminvereinbarung während der Dienststunden von jedem, der ein berechtigtes Interesse darlegt, eingesehen werden.
Den an der Umlegung Beteiligten wird ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt.
Hinweise:
Nähere Informationen zur formgebundenen elektronischen Kommunikation mit der die Umlegung durchführenden Stelle finden Sie unter:
https://vermka-westerwald-taunus.rlp.de/de/wichtige-informationen/elektronische-kommunikation/.
Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter:
https://lvermgeo.rlp.de/de/wichtige-informationen/datenschutz/.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung kann auch im Internet unter:
www.kirchen-sieg.de und https://vermka-westerwald-taunus.rlp.de/ueber-uns/oeffentliche-bekanntmachungen-/-oeffentliche-mitteilungen eingesehen werden.