Titel Logo
Aktuell - Mitteilungsblatt für die VG Kirchen (Sieg)
Ausgabe 43/2022
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Kirchen

Sitzungstermin:

Donnerstag, 03.11.2022, 18:00 Uhr

Raum, Ort:

Rathaus Kirchen Großer Sitzungssaal, Lindenstraße 1, 57548 Kirchen (Sieg)

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1.

Begrüßung und Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung

2.

Informationen des Stadtbürgermeisters/der Verwaltung

3.

Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung (GemO), i. V. m. § 21 Geschäftsordnung (GeschO)

4.

Annahme und Vermittlung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen, hier: weitere Geldspenden für die Errichtung einer Klickerarena

5.

Mögliche Bauleitplanung im Gebiet "Auf dem Queckhahn" im Bereich Freusburger Mühle

6.

Kriterien zur Vergabe von Ganztagsplätzen in den kommunalen Kindertagesstätten der Stadt Kirchen (Sieg)

7.

Parkplatzgestaltung und Erneuerung der Treppenanlage am Otto- Pfeiffer-Museum im Ortsbezirk Freusburg

8.

Bauantragsangelegenheiten

8.1. Gemeindliches Einvernehmen für die Errichtung einer Photovoltaikanlage

8.2. Gemeindliches Einvernehmen für die Errichtung eines Wohnhauses

8.3. Gemeindliches Einvernehmen für das Anlegen von Stellplätzen und Lagerflächen sowie die Errichtung einer Lagerüberdachung

8.4. Gemeindliches Einvernehmen für einen Nachtragsbauantrag für grundrissliche Änderungen und Neuanordnung der Parkplätze bei einer Erweiterung einer Produktionshalle mit Büro

9.

Auftragsvergaben nach VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)

10.

Verschiedenes

Nichtöffentliche Sitzung

1.

Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung

2.

Informationen des Stadtbürgermeisters/der Verwaltung

3.

Miet- und Grundstücksangelegenheiten

3.1.

Grundstücksangelegenheiten;

4.

Personalangelegenheit;

5.

Auftragsvergaben nach UVgO (Unterschwellenvergabeordnung)

6.

Verschiedenes

Kirchen (Sieg), 24. Oktober 2022 —  Andreas Hundhausen
 —  Stadtbürgermeister

Hinweis zum Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragestunde“:

Die Einwohner und die ihnen nach Maßgabe des § 14 Abs. 3 und 4 GemO gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen sind berechtigt, in einer anberaumten Fragestunde Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Fragen sollen dem Bürgermeister möglichst drei Tage vor der Sitzung schriftlich zugeleitet werden.