Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg) hat aufgrund von § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis und Finanzhaushalt
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wir neu festgesetzt für:
zinslose Kredite von 0,00 EUR auf 0 EUR
verzinste Kredite von 4.110.960,00 EUR auf 3.615.000,00 EUR
zusammen von 4.110.960,00 EUR auf 3.615.000,00 EUR
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,
wird festgesetzt von 75.000,00 EUR auf 330.000 EUR.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, wird festgesetzt von 75.000,00 EUR auf 330.000,00 EUR.
Die §§ 4 bis 7 bleiben unverändert.
§ 8 Eigenkapital
Stand des Eigenkapitals
zum 31.12. des Vorvorjahres 20.221.141,21 EUR
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12. des Vorjahres 0.232.860,21 EUR
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12 des Haushaltsjahres 20.233.309,21 EUR
Die §§ 9 bis 15 bleiben unverändert.
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde vom 07. Oktober 2022 hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der 1. Nachtragshaushaltssatzung ist erteilt. Die Höhe der genehmigten verzinsten Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, beläuft sich für das Haushaltsjahr 2022 auf 3.615.000,00 EUR. Die Höhe der genehmigten Verpflichtungsermächtigungen, zu deren Finanzierung Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich für das Haushaltsjahr 2022 auf 330.000,00 EUR. Die Genehmigung der Verpflichtungsermächtigung für die Maßnahme „Ersatzbeschaffung eines MZF für den Löschzug Brachbach“ ergeht vorbehaltlich einer positiven fachlichen Stellungnahme.
Hinweis:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten gem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der vorstehend genannten Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach der o.g. Ziffer 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Die 1. Nachtragshaushaltsatzung der Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg) für das Haushaltsjahr 2022 liegt vom 02. November 2022 bis einschl. 10. November 2022 von montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags zusätzlich von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen, Lindenstraße 1, 57548 Kirchen, Zimmer 323, zur Einsichtnahme öffentlich aus.