Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit gültigen Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
| gegenüber bisher in Euro | verändert um in Euro | nunmehr festgesetzt auf in Euro | |
| 1. im Ergebnishaushalt | |||
| der Gesamtbetrag der Erträge | 7.318.393 | 512.600 | 7.830.993 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 7.231.876 | 462.672 | 7.694.548 |
| der Jahresfehlbetrag | 86.517 | 49.928 | 136.445 |
| 2. im Finanzhaushalt | |||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 280.685 | 550.383 | 831.068 |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 942.100 | 0 | 942.100 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 1.643.970 | 87.000 | 1.730.970 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -701.870 | -87.000 | -788.870 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit [1] | 421.670 | 503.670 | 82.000 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für
| zinsloste Kredite von bisher | 0,00 Euro | auf 0,00 Euro |
| verzinste Kredite von bisher | 701.870 Euro | auf 788.870 Euro |
| zusammen von bisher | 701.870 Euro | auf 788.870 Euro |
bleiben unverändert
Der vorläufige Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2022 betrug — 14.847.213,03 Euro.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2023 beträgt — 14.847.859,03 Euro.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2024 beträgt — 14.984.304,03 Euro.
bleiben unverändert
Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 2 und § 4 der Haushaltssatzung wird genehmigt. Die Höhe der genehmigten verzinsten Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, beläuft sich für das Haushaltsjahr 2024 auf 788.870,00 EUR. Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 1.242.808 Euro.
Hinweis:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten gem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der vorstehend genannten Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach der o.g. Ziffer 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Die Nachtragshaushaltsatzung der Ortsgemeinde Niederfischbach für das Haushaltsjahr 2024 liegt vom 11. November bis einschließlich 20. November 2024 montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags zusätzlich von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen, Lindenstraße 1, 57548 Kirchen, Zimmer 301, zur Einsichtnahme öffentlich aus.
[1] Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung