Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemO-DVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für kommunale Ehrenämter (KomAEVO) und des § 2 der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung die folgende Änderungssatzung zur Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
„Der Erhöhungssatz gem. § 13 Abs. 1 S. 3 KomAEVO wird mit 1/3 angesetzt.“
„(5) Die Amtszeit der Gleichstellungsbeauftragten endet mit dem Ende der Wahlperiode des Verbandsgemeinderates.“
Die Änderungssatzung tritt am Tage nach Ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.