Ablauf der Ruhe- und Nutzungszeiten von Grabstätten auf den Friedhöfen der Ortsgemeinde Mudersbach; Einebnen von Gräbern
Gemäß § 22 (2) der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Mudersbach wird hiermit auf den Ablauf der Ruhe- und Nutzungszeiten für Gräber zum 31.12.2022 und die beabsichtigte Einebnung hingewiesen.
Betroffen sind
• Reihengräber, die vor dem 01.01.1998 und
• Wahlgräber, die, sofern die Nutzungszeiten nicht verlängert wurden, vor dem 01.01.1993 belegt worden sind.
Grabmale und Grabeinfassungen und sonstige Gegenstände auf den Grabstätten, die bis zum 31.03.2023 von den für Gräber zuständigen Personen (Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigte genannt) nicht entfernt sind, werden durch die Ortsgemeinde Mudersbach gemäß § 22 (2) der Friedhofssatzung ohne vorherige Ankündigung und bei geeigneter Witterung abgeräumt bzw. eingeebnet.