Ablauf der Ruhe- und Nutzungszeiten von Grabstätten auf den Friedhöfen der Ortsgemeinde Brachbach; Einebnen von Gräbern
Gemäß § 22 (2) der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Brachbach wird hiermit auf den Ablauf der Ruhe- und Nutzungszeiten für Gräber zum 31.12.2022 und die beabsichtigte Einebnung hingewiesen.
Betroffen sind
| • | Reihengräber, die vor dem 01.01.1998, |
| • | Kindergräber, die vor dem 01.01.1998 und |
| • | Wahlgräber, die, sofern die Nutzungszeiten nicht verlängert wurden, vor dem 01.01.1993 |
belegt worden sind.
Grabmale und Grabeinfassungen und sonstige Gegenstände auf den Grabstätten, die bis zum 31.03.2023 von den für Gräber zuständigen Personen (Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigte genannt) nicht entfernt sind, werden durch die Ortsgemeinde Brachbach gem. § 22 (2) der Friedhofssatzung ohne vorherige Ankündigung und bei geeigneter Witterung abgeräumt bzw. eingeebnet.