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Aktuell - Mitteilungsblatt für die VG Kirchen (Sieg)
Ausgabe 46/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4.3 „Häslich II, 3. Änderung “ der Ortsgemeinde Brachbach

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Ortsgemeinderat Brachbach hat am 14.07.2021 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des oben genannten Bebauungsplans beschlossen und die Verwaltung beauftragt die erforderlichen Verfahrensschritte einzuleiten.

Die Bebauungsplanänderung wird in einem beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt.

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wird im beschleunigten Verfahren von einer Umweltprüfung nach § 2 Ab. 4 BauGB, von einem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a BauGB abgesehen.

Im Sinne der Klarstellung erfolgt gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB nach Abschluss des vorliegenden Bebauungsplanverfahrens die Berichtigung des Flächennutzungsplanes im Wege der Anpassung als „Fläche für den Gemeinbedarf”.

Planbereich

Der Planbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans der Ortsgemeinde Brachbach liegt nördlich des Friedhofs Konrad-Adenauer-Straße und nord-östlich der St. Petrus-Canisius Grundschule Brachbach. Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist Bestandteil des Flurstücks 2099 teilweise und 2176 teilweise (Straßenfläche „Lerchenweg“) in der Flur 8, Gemarkung Brachbach.

Der Planbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans der Ortsgemeinde Brachbach liegt nördlich des Friedhofs Konrad-Adenauer-Straße und nord-östlich der St. Petrus-Canisius Grundschule Brachbach. Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist Bestandteil des Flurstücks 2099 teilweise und 2176 teilweise (Straßenfläche „Lerchenweg“) in der Flur 8, Gemarkung Brachbach.

Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der Lageplan von Oktober 2022 maßgebend.

Skizze Übersichtsplan Geltungsbereich Bebauungsplan „Häslich II, 3. Änderung“

Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Kindertagesstätte geschaffen werden.

Die Kindertagesstätte soll nördlich des Friedhofes und nord-östlich der Grundschule auf einer dort befindlichen ungenutzten Freifläche angeordnet werden. Durch die Anordnung der Kindertagesstätte in unmittelbarer Nachbarschaft zur Grundschule sollen die Einrichtungen zur Bildung und Betreuung von Kindern auf eine sinnvolle Art und Weise einander räumlich und funktional zugeordnet werden.

Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung

Im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplans „Häslich II, 3. Änderung“ mit Begründung und den dazugehörigen Unterlagen in der Zeit von

von Montag, den 28.11.2022 bis Freitag, den 06.01.2023

während der üblichen Öffnungszeiten bei der nachfolgenden Stelle im Foyer des Ratssaals ausgelegt und kann von der Öffentlichkeit eingesehen werden.

Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen, Lindenstraße 1, 57548 Kirchen,

Telefonnummer:

02741/688-0

Faxnummer:

02741/688-255

E-Mail-Adresse:

vg-kirchen@kirchen-sieg.de

Die Öffnungszeiten belaufen sich üblicherweise

montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Wir bitten ausdrücklich um Beachtung, dass von Dienstag, den 27.12.2022 bis Freitag, den 30.12.2022 das Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen auf Grund der Gasmangellage voraussichtlich geschlossen bleiben wird. Hierrüber wird im Mitteilungsblatt „Aktuell“ sowie den sozialen Medien der Verbandsgemeinde Kirchen zu gegebener Zeit nochmals informiert.

Aus diesen Gründen wird eine grundsätzlich längere Zeit zur Einsichtnahme angeboten.

Hinweise in Bezug auf die COVID19-Pandemie:

Für die Besucher des Rathauses gilt ab dem 16.05.2022 lediglich die Empfehlung zum Tragen einer Maske zur Bedeckung von Mund und Nase.

Neben der Möglichkeit der Einsichtnahme im Rathaus der Verbandsgemeinde Kirchen ist der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen zusätzlich im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Kirchen unter der Internetadresse:

https://www.kirchen-sieg.de/verwaltung-gremien/gemeinde/ortsgemeinde-brachbach abrufbar. („Beteiligungsverfahren der Bauleitplanung und bei Satzungen nach dem BauGB“)

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen sind zudem gemäß § 4a Abs. 4 BauGB über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz („Geoportal RLP“) aufrufbar. Die auszulegenden Unterlagen sind über folgenden Link zugänglich:

https://www.geoportal.rlp.de/map?LAYER[visible]=1&LAYER[querylayer]=1&WMC=20938

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder elektronisch bei der oben genannten Stelle abgegeben werden. Mündlich zur Niederschrift können Stellungnahmen im Büro 306 und/oder Büro 305 des Fachbereichs 5 „Kommunalentwicklung“ abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (vgl. § 3 Abs. 2 BauGB).

Brachbach, den 14.11.2022 — Gez. Steffen Kappes
Bürgermeister der Ortsgemeinde Brachbach