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Aktuell - Mitteilungsblatt für die VG Kirchen (Sieg)
Ausgabe 46/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Grabeinebnung Friesenhagen

Die Ortsgemeinde Friesenhagen weist darauf hin, dass alle Gräber, deren Ruhe- bzw. Nutzungszeiten nach der geltenden Friedhofssatzung zum 31.12.2023 abgelaufen sind, durch die Nutzungsberechtigten gemäß § 23 (2) einzuebnen sind.

Betroffen sind

• Reihengräber, die vor dem 01.01.1999,

• Kindergräber, die vor dem 01.01.2004,

• Wahlgräber mit bis zu zwei Grabstellen, die vor dem 01.01.1994,

• Wahlgräber mit 3 Grabstellen, die vor dem 01.01.1984 und

• Wahlgräber mit 4 Grabstellen, die vor dem 01.01.1974

belegt worden sind.

Grabmale und Grabeinfassungen und sonstige Gegenstände auf den Gräbern, die bis zum 31.03.2024 von den für Gräber zuständigen Personen (Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigte genannt)nicht entfernt sind, werden auf Veranlassung der Ortsgemeinde Friesenhagen gemäß § 23 (2) Friedhofssatzung durch einen externen Dienstleister für den Nutzungsberechtigten kostenpflichtig ohne vorherige Ankündigung und bei geeigneter Witterung abgeräumt bzw. eingeebnet.

Die Friedhofsverwaltung