| Sitzungstermin: | Donnerstag, 23.11.2023, 18:00 Uhr |
| Raum, Ort: | Rathaus Kirchen Großer Sitzungssaal, Lindenstraße 1, 57548 Kirchen (Sieg) |
Tagesordnung
| Öffentliche Sitzung | |
| 1. | Begrüßung und Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung |
| 2. | Informationen des Stadtbürgermeisters/der Verwaltung |
| 3. | Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung (GemO) i. V. m. § 21 Geschäftsordnung (GeschO) |
| 4. | Erneuerung des Bahnübergangs Molzbergstraße durch die DB; Beratung und Beschlussfassung über die Zustimmung zur Vorplanung |
| 5. | Gemeindliches Einvernehmen für eine Abweichung vom Bebauungsplan Kreiskrankenhaus und Umgebung für die Anbringung von Werbeanlagen (Schaufensterbeschriftung mehrteilig) |
| 6. | Gemeindliches Einvernehmen für die Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung für die Erneuerung einer bestehenden Feldwegbrücke über einer Bahnstrecke |
| 7. | Gemeindliches Einvernehmen für eine Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Grindel für die Errichtung eines baugenehmigungsfreien Carports |
| 8. | Gemeindliches Einvernehmen für eine Nutzungsänderung von einer Kindertagesstätte zu Wohnraum |
| 9. | Gemeindliches Einvernehmen für eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Carports |
| 10. | Spielplatz im "Begonienweg",Ortsbezirk Freusburg; Beratung und Beschlussfassung über die Neugestaltung des Hauptweges |
| 11. | Annahme und Vermittlung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen, hier: diverse Geld- und Sachspenden für die Stadt Kirchen (Sieg) |
| 12. | Bauantragsangelegenheiten |
| 13. | Auftragsvergaben nach VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) |
| 14. | Verschiedenes |
| Nichtöffentliche Sitzung | |
| 1. | Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung |
| 2. | Informationen des Stadtbürgermeisters/der Verwaltung |
| 3. | Miet- und Grundstücksangelegenheiten |
| 4. | Auftragsvergaben nach UVgO (Unterschwellenvergabeordnung) |
| 5. | Verschiedenes |
Hinweis zum Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragestunde“:
Die Einwohner und die ihnen nach Maßgabe des § 14 Abs. 3 und 4 GemO gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen sind berechtigt, in einer anberaumten Fragestunde Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Fragen sollen dem Bürgermeister möglichst drei Tage vor der Sitzung schriftlich zugeleitet werden.