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Aktuell - Mitteilungsblatt für die VG Kirchen (Sieg)
Ausgabe 46/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung Stadt Kirchen (Sieg)

Ablauf der Ruhe- und Nutzungszeiten von Grabstätten auf den Friedhöfen der Stadt Kirchen; Einebnen von Gräbern

Gemäß § 22 (2) der Friedhofssatzung der Stadt Kirchen (Sieg) wird hiermit auf den Ablauf der Ruhe- und Nutzungszeiten für Gräber zum 31.12.2024 und die beabsichtigte Einebnung hingewiesen.

Betroffen sind

Reihengräber, die vor dem 01.01.2000,

Kindergräber, die vor dem 01.01.2000 und

Wahlgräber, die, sofern die Nutzungszeiten nicht verlängert wurden, vor dem 01.01.1985

belegt worden sind.

Grabmale und Grabeinfassungen und sonstige Gegenstände auf den Grabstätten, die bis zum 31.03.2025 von den für Gräber zuständigen Personen (Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigte genannt) nicht entfernt sind, werden durch die Stadt Kirchen (Sieg) gemäß § 22 (2) der Friedhofssatzung ohne vorherige Ankündigung und bei geeigneter Witterung abgeräumt bzw. eingeebnet.

Die Friedhofsverwaltung