Ablauf der Ruhe- und Nutzungszeiten von Grabstätten auf dem Friedhof der Ortsgemeinde Niederfischbach; Einebnen von Gräbern
Gemäß § 22 (2) der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Niederfischbach wird hiermit auf den Ablauf der Ruhe- und Nutzungszeiten für Gräber zum 31.12.2024 und die beabsichtigte Einebnung hingewiesen.
Betroffen sind
| • | Reihengräber, die vor dem 01.01.2000, |
| • | Kindergräber, die vor dem 01.01.2000 und |
| • | Wahlgräber, die, sofern die Nutzungszeiten nicht verlängert wurden, je nach dem Nutzungsrecht von 40 oder 50 Jahren, vor dem 01.01.1975 bzw. dem 01.01.1985 belegt worden sind. |
Grabmale und Grabeinfassungen und sonstige Gegenstände auf den Gräbern, die bis zum 31.03.2025 von den für Gräber zuständigen Personen (Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigte genannt) nicht entfernt sind, werden durch die Ortsgemeinde Niederfischbach gem. § 22 (2) Friedhofssatzung ohne vorherige Ankündigung bei geeigneter Witterung abgeräumt.