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Aktuell - Mitteilungsblatt für die VG Kirchen (Sieg)
Ausgabe 46/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung Ortsgemeinde Niederfischbach

Ablauf der Ruhe- und Nutzungszeiten von Grabstätten auf dem Friedhof der Ortsgemeinde Niederfischbach; Einebnen von Gräbern

Gemäß § 22 (2) der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Niederfischbach wird hiermit auf den Ablauf der Ruhe- und Nutzungszeiten für Gräber zum 31.12.2024 und die beabsichtigte Einebnung hingewiesen.

Betroffen sind

Reihengräber, die vor dem 01.01.2000,

Kindergräber, die vor dem 01.01.2000 und

Wahlgräber, die, sofern die Nutzungszeiten nicht verlängert wurden, je nach dem Nutzungsrecht von 40 oder 50 Jahren, vor dem 01.01.1975 bzw. dem 01.01.1985 belegt worden sind.

Grabmale und Grabeinfassungen und sonstige Gegenstände auf den Gräbern, die bis zum 31.03.2025 von den für Gräber zuständigen Personen (Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigte genannt) nicht entfernt sind, werden durch die Ortsgemeinde Niederfischbach gem. § 22 (2) Friedhofssatzung ohne vorherige Ankündigung bei geeigneter Witterung abgeräumt.

Die Friedhofsverwaltung