Ablauf der Ruhe- und Nutzungszeiten von Grabstätten auf den Friedhöfen der Ortsgemeinde Brachbach; Einebnen von Gräbern
Gemäß § 22 (2) der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Brachbach wird hiermit auf den Ablauf der Ruhe- und Nutzungszeiten für Gräber zum 31.12.2024 und die beabsichtigte Einebnung hingewiesen.
Betroffen sind
Grabmale und Grabeinfassungen und sonstige Gegenstände auf den Grabstätten, die bis zum 31.03.2025 von den für Gräber zuständigen Personen (Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigte genannt) nicht entfernt sind, werden durch die Ortsgemeinde Brachbach gem. § 22 (2) der Friedhofssatzung ohne vorherige Ankündigung und bei geeigneter Witterung abgeräumt bzw. eingeebnet.