Aktuell - Mitteilungsblatt für die VG Kirchen (Sieg)
Ausgabe 46/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung – Ortsgemeinde Harbach
Ablauf der Ruhe- und Nutzungszeiten von Grabstätten auf dem Friedhof der Ortsgemeinde Harbach; Einebnen von Gräbern
Gemäß § 21 (2) der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Harbach wird hiermit auf den Ablauf der Ruhe- und Nutzungszeiten für Gräber zum 31.12.2025 und die beabsichtigte Einebnung hingewiesen.
Betroffen sind
- Reihengräber, die vor dem 01.01.2001,
- Kindergräber, die vor dem 01.01.2006 und
- Wahlgräber mit bis zu zwei Grabstellen, die vor dem 01.01.1996 belegt worden sind,
Grabmale und Grabeinfassungen und sonstige Gegenstände auf den Gräbern, die bis zum 31.03.2026 von den für Gräber zuständigen Personen (Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigte genannt) nicht entfernt sind, werden durch die Ortsgemeinde Harbach gemäß § 22 (2) der Friedhofssatzung ohne vorherige Ankündigung und bei geeigneter Witterung abgeräumt bzw. eingeebnet.
Die Friedhofsverwaltung