Die Ortsgemeinde Friesenhagen weist darauf hin, dass alle Gräber, deren Ruhe- bzw. Nutzungszeiten nach der geltenden Friedhofssatzung zum 31.12.2025 abgelaufen sind, durch die Nutzungsberechtigten gemäß § 23 (2) einzuebnen sind.
Betroffen sind
belegt worden sind.
Grabmale und Grabeinfassungen und sonstige Gegenstände auf den Gräbern, die bis zum 31.03.2026 von den für Gräber zuständigen Personen (Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigte genannt) nicht entfernt sind, werden auf Veranlassung der Ortsgemeinde Friesenhagen gemäß § 23 (2) Friedhofssatzung durch einen externen Dienstleister für den Nutzungsberechtigten kostenpflichtig ohne vorherige Ankündigung und bei geeigneter Witterung abgeräumt bzw. eingeebnet.