Aktuell - Mitteilungsblatt für die VG Kirchen (Sieg)
Ausgabe 46/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung – Ortsgemeinde Friesenhagen
Ablauf der Ruhe- und Nutzungszeiten von Grabstätten auf dem Friedhof der Ortsgemeinde Friesenhagen; Einebnen von Gräbern
Die Ortsgemeinde Friesenhagen weist darauf hin, dass alle Gräber, deren Ruhe- bzw. Nutzungszeiten nach der geltenden Friedhofssatzung zum 31.12.2025 abgelaufen sind, durch die Nutzungsberechtigten gemäß § 23 (2) einzuebnen sind.
Betroffen sind
- Reihengräber, die vor dem 01.01.2001,
- Kindergräber, die vor dem 01.01.2006,
- Wahlgräber mit bis zu zwei Grabstellen, die vor dem 01.01.1996,
- Wahlgräber mit 3 Grabstellen, die vor dem 01.01.1986 und
- Wahlgräber mit 4 Grabstellen, die vor dem 01.01.1976
belegt worden sind.
Grabmale und Grabeinfassungen und sonstige Gegenstände auf den Gräbern, die bis zum 31.03.2026 von den für Gräber zuständigen Personen (Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigte genannt) nicht entfernt sind, werden auf Veranlassung der Ortsgemeinde Friesenhagen gemäß § 23 (2) Friedhofssatzung durch einen externen Dienstleister für den Nutzungsberechtigten kostenpflichtig ohne vorherige Ankündigung und bei geeigneter Witterung abgeräumt bzw. eingeebnet.
Die Friedhofsverwaltung