Titel Logo
Aktuell - Mitteilungsblatt für die VG Kirchen (Sieg)
Ausgabe 46/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachung – Ortsgemeinde Friesenhagen

Ablauf der Ruhe- und Nutzungszeiten von Grabstätten auf dem Friedhof der Ortsgemeinde Friesenhagen; Einebnen von Gräbern

Die Ortsgemeinde Friesenhagen weist darauf hin, dass alle Gräber, deren Ruhe- bzw. Nutzungszeiten nach der geltenden Friedhofssatzung zum 31.12.2025 abgelaufen sind, durch die Nutzungsberechtigten gemäß § 23 (2) einzuebnen sind.

Betroffen sind

  • Reihengräber, die vor dem 01.01.2001,
  • Kindergräber, die vor dem 01.01.2006,
  • Wahlgräber mit bis zu zwei Grabstellen, die vor dem 01.01.1996,
  • Wahlgräber mit 3 Grabstellen, die vor dem 01.01.1986 und
  • Wahlgräber mit 4 Grabstellen, die vor dem 01.01.1976

belegt worden sind.

Grabmale und Grabeinfassungen und sonstige Gegenstände auf den Gräbern, die bis zum 31.03.2026 von den für Gräber zuständigen Personen (Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigte genannt) nicht entfernt sind, werden auf Veranlassung der Ortsgemeinde Friesenhagen gemäß § 23 (2) Friedhofssatzung durch einen externen Dienstleister für den Nutzungsberechtigten kostenpflichtig ohne vorherige Ankündigung und bei geeigneter Witterung abgeräumt bzw. eingeebnet.

Die Friedhofsverwaltung