Titel Logo
Aktuell - Mitteilungsblatt für die VG Kirchen (Sieg)
Ausgabe 46/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

2. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Brachbach für das Jahr 2025 vom 30.09.2025

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit gültigen Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushalt werden festgesetzt:

1. im Ergebnishaushalt

unverändert

2. im Finanzhaushalt

gegenüber

bisher

in Euro

verändert

um

in Euro

nunmehr festgesetzt auf in Euro

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf

886.604

0,00

886.604

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

3.074.220

99.000

3.173.220

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

6.693.000

416.000

7.109.000

der Saldo der Ein- und

Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

-3.618.780

-317.000

-3.935.780

der Saldo der Ein- und

Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit [1] auf

2.732.176

317.000

3.049.176

§ 2 unverändert

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt

von bisher 0,00 Euro

auf

70.500 Euro.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, belief sich auf

0,00 Euro  —  und wird nunmehr festgesetzt auf 0,00 €.

§ 4 - § 11 unverändert

Brachbach, den 30.09.2025
Steffen Kappes
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 02.10.2025 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 17.11.2025 bis 26.11.2025 zu den allg. Öffnungszeiten, im Rathaus, Zimmer 301 öffentlich aus.

Brachbach, den 03.11.2025
Steffen Kappes
Ortsbürgermeister

[1] Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung