Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit gültigen Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Mit dem Nachtragshaushalt werden festgesetzt:
1. im Ergebnishaushalt
unverändert
2. im Finanzhaushalt
| gegenüber bisher in Euro | verändert um in Euro | nunmehr festgesetzt auf in Euro |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 886.604 | 0,00 | 886.604 |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 3.074.220 | 99.000 | 3.173.220 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 6.693.000 | 416.000 | 7.109.000 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -3.618.780 | -317.000 | -3.935.780 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit [1] auf | 2.732.176 | 317.000 | 3.049.176 |
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt
| von bisher 0,00 Euro | auf | 70.500 Euro. |
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, belief sich auf
0,00 Euro — und wird nunmehr festgesetzt auf 0,00 €.
Hinweis:
Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 02.10.2025 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 17.11.2025 bis 26.11.2025 zu den allg. Öffnungszeiten, im Rathaus, Zimmer 301 öffentlich aus.
[1] Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung