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Aktuell - Mitteilungsblatt für die VG Kirchen (Sieg)
Ausgabe 47/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung zur 24. Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Mudersbach

Sitzungstermin: Dienstag, 29.11.2022, 18:00 Uhr

Raum, Ort: Giebelwaldhalle Mudersbach, Barbarastraße 21, 57555 Mudersbach

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1.

Begrüßung und Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung

2.

Informationen der Verwaltung

3.

Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung (GemO) i. V. m. § 21 Geschäftsordnung (GeschO)

4.

Bebauungsplan Nr. 23 "Birker Ley" der Ortsgemeinde Mudersbach

4.1.

Hintergrundinformation zum Aufstellungsbeschluss Birker Ley

4.2.

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

4.3.

Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) zur Sicherung der Planungshoheit der Ortsgemeinde Mudersbach im künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 23 "Birker Ley"

5.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 19 "Barbarastraße" der Ortsgemeinde Mudersbach; Antrag des Vorhabenträgers gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Einleitung eines Aufstellungsverfahrens nach dem Baugesetzbuch

6.

Städtebauförderprogramm "Lebendige Zentren"; hier: Private Modernisierung und Instandsetzung "Adolfstraße 6". Bezuschussung der Maßnahme aus Städtebaufördermitteln 7. Verbesserung der Querungshilfe auf der B62 (Sparkassenfiliale)

8.

Vergabe einer Artenschutzprüfung Stufe II zur Erarbeitung einer Wohnbaustudie

9.

Annahme/Vermittlung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, hier: Sachzuwendung Erzquell-Kreisel in Mudersbach

10.

Bauantragsangelegenheiten

11.

Verschiedenes

Nichtöffentliche Sitzung

1.

Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung

2.

Informationen der Verwaltung

3.

Grundstücksangelegenheiten

4.

Verschiedenes

Mudersbach, 21. November 2022 —  gez. Christian Peter
 —  Ortsbürgermeister

Hinweis zum Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragestunde“:

Die Einwohner und die ihnen nach Maßgabe des § 14 Abs. 3 und 4 GemO gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen sind berechtigt, in einer anberaumten Fragestunde Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Fragen sollen dem Bürgermeister möglichst drei Tage vor der Sitzung schriftlich zugeleitet werden.