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Aktuell - Mitteilungsblatt für die VG Kirchen (Sieg)
Ausgabe 47/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Mudersbach für das Jahr 2022 vom 16.09.2022

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit gültigen Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

gegenüber

bisher

in Euro

verändert um

in Euro

nunmehr

festgesetzt

auf in Euro

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

9.007.040

1.125.000

10.132.040

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

10.002.410

330.170

10.332.580

der Jahresfehlbetrag

-995.370

794.830

-200.540

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

57.580

1.174.830

1.232.410

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

2.416.250

-80.000

2.336.250

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

5.713.500

-1.707.000

4.006.500

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-3.297.250

-1.627.000

-1.670.250

der Saldo der Ein- und

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit[1]

3.239.670

-2.801.830

437.840

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für

zinsloste Kredite von bisher

0,00 Euro

auf 0,00 Euro

verzinste Kredite von bisher

3.297.250 Euro

auf 1.670.250 Euro

zusammen von bisher

3.297.250 Euro

auf 1.670.250 Euro

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 3.040.000 Euro.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 2.061.250 Euro.

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt neu festgesetzt:

- Grundsteuer A

auf von bisher 450 v.H auf 450 v.H.

- Grundsteuer B

auf von bisher 470 v.H auf 470 v.H.

- Gewerbesteuer

auf von bisher 450 v.H auf 450 v.H.

Die Hundesteuer bleibt unverändert und beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

75,00 Euro

- für den zweiten Hund

150,00 Euro

- für jeden weiteren Hund

200,00 Euro

- für jeden gefährlichen Hund

600,00 Euro

§ 5 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) sind in den einzelnen Satzungen festgesetzt.

§ 6 Eigenkapital

Der vorläufige Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 betrug

15.010.545,49 Euro.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt

14.327.195,49 Euro.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt

14.126.655,49 Euro.

§ 7 Wertgrenzen für Investitionen

Investitionen oberhalb einer Wertgrenze von 25.000,00 Euro im Einzelfall sind im Teilhaushalt gesondert darzustellen.

§ 8 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte wird nicht zugelassen.

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beschäftige wird nicht zugelassen.

§ 9 weitere Bestimmungen

Weitere Bestimmungen gemäß § 95 Abs. 2 GemO (z.B. Sperrvermerk) werden nicht getroffen.

Mudersbach, den 28.09.2022  —  Christian Peter
Ortsbürgermeister

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 2 der Haushaltssatzung wurde bedingt erteilt und teilweise versagt. Die Höhe der genehmigten verzinsten Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, beläuft sich für das Haushaltsjahr 2022 auf 1.670.250 EUR. Die Genehmigung für die Verpflichtungsermächtigungen gem. § 3 der Haushaltssatzung, zu deren Finanzierung Investitionskredite aufgenommen werden müssen, wird i.H.v. 2.280.000 EUR erteilt. Für einen Teilbetrag i.H.v. 310.000 EUR wird die Genehmigung vollständig und für einen Teilbetrag i.H.v. 450.000 EUR wird die Genehmigung vorläufig versagt.

Hinweis:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten gem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der vorstehend genannten Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach der o.g. Ziffer 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Die 1. Nachtragshaushaltsatzung der Ortsgemeinde Mudersbach für das Haushaltsjahr 2022 liegt vom 28. November bis einschl. 06. Dezember 2022 montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags zusätzlich von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen, Lindenstraße 1, 57548 Kirchen, Zimmer 428, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Mudersbach, den 17. November 2022  —  gez. Christian Peter
Ortsbürgermeister

[1] Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung