1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde am 13. November 2023 dem Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg) zugeleitet.
| 1. | Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags zusätzlich von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg), Lindenstraße 1, 57548 Kirchen (Sieg), Zimmer 323, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg) zur Einsichtnahme öffentlich aus. |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg) haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg), Lindenstraße 1, 57548 Kirchen (Sieg), Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die v.g. Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen. Der Verbandsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. |