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Aktuell - Mitteilungsblatt für die VG Kirchen (Sieg)
Ausgabe 47/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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2. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Friesenhagen für das Jahr 2025 vom 08.10.2025

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit gültigen Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushalt werden festgesetzt:

gegenüber bisher

in Euro

verändert um

in Euro

nunmehr festgesetzt

auf in Euro

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

3.417.250

3.630.000

7.047.250

der Gesamtbetrag der

Aufwendungen

3.532.708

1.889.842

5.422.550

der Jahresüberschuss/ -

fehlbetrag

-115.458

1.740.158

1.624.700

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen/außerordentlichen Ein-

und Auszahlungen

266.756

3.336.000

3.602.756

die Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit

520.500

0

520.500

die Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit

1.264.000

17.000

1.281.000

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit

-743.500

--17.000

-760.500

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit[1]

476.744

-3.319.000

-2.842.256

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite von 0 Euro

auf 0 Euro

verzinste Kredite von 698.500

auf 0 Euro

zusammen von 698.500 Euro

auf 0 Euro

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt von 0 Euro auf 183.000 Euro.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich weiterhin auf 0 Euro.

§ 5 - § 10 unverändert

Friesenhagen, den 08.10.2025
Michael Schüttler
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die 2. Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 13.10.2025 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der 2. Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme Vom Montag, 24.11.2025 bis Mittwoch, 03.12.2025 (Wochentag, Datum) von 08:00 bis 12:00 Uhr, im Rathaus, Zimmer 301 öffentlich aus.

Friesenhagen, den 13.11.2025
Michael Schüttler
Ortsbürgermeister

[1] Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung