Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit gültigen Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Mit dem Nachtragshaushalt werden festgesetzt:
| gegenüber bisher in Euro | verändert um in Euro | nunmehr festgesetzt auf in Euro |
| 1. im Ergebnishaushalt | |||
| der Gesamtbetrag der Erträge | 3.417.250 | 3.630.000 | 7.047.250 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 3.532.708 | 1.889.842 | 5.422.550 |
| der Jahresüberschuss/ - fehlbetrag | -115.458 | 1.740.158 | 1.624.700 |
| 2. im Finanzhaushalt | |||
| der Saldo der ordentlichen/außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | 266.756 | 3.336.000 | 3.602.756 |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 520.500 | 0 | 520.500 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 1.264.000 | 17.000 | 1.281.000 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen | |||
| aus Investitionstätigkeit | -743.500 | --17.000 | -760.500 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen | |||
| aus Finanzierungstätigkeit[1] | 476.744 | -3.319.000 | -2.842.256 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| zinslose Kredite von 0 Euro | auf 0 Euro |
| verzinste Kredite von 698.500 | auf 0 Euro |
| zusammen von 698.500 Euro | auf 0 Euro |
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt von 0 Euro auf 183.000 Euro.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich weiterhin auf 0 Euro.
Hinweis:
Die 2. Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 13.10.2025 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der 2. Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme Vom Montag, 24.11.2025 bis Mittwoch, 03.12.2025 (Wochentag, Datum) von 08:00 bis 12:00 Uhr, im Rathaus, Zimmer 301 öffentlich aus.
[1] Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung