Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
(Bodenwertermittlung)
Im v. g. Flurbereinigungsverfahren werden hiermit die Ergebnisse der Wertermittlung gem. § 32 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der zurzeit gültigen Fassung wie folgt festgestellt:
Die Ergebnisse der Wertermittlung werden so festgestellt, wie sie vom 16.05.2022 bis zum 19.05.2022 in der evangelischen Gemeinschaft Plittershagen, Plittershagener Straße 126, 57258 Freudenberg im Offenlegungs- und Anhörungstermin ausgelegen haben und von Bediensteten der Bezirksregierung Arnsberg erläutert worden sind.
Gründe
Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung ist gem. § 32 FlurbG zulässig und gerechtfertigt.
Damit alle Teilnehmer im o. a. Flurbereinigungsverfahren gem. § 44 Abs. 1 FlurbG mit Land von gleichem Wert abgefunden werden können, ist der Wert der von ihnen in das Verfahren eingebrachten alten Grundstücke in der Weise zu ermitteln, dass der Wert der Grundstücke jedes Teilnehmers im Verhältnis zum Wert aller Grundstücke des Flurbereinigungsgebietes zu bestimmen ist (§ 27 ff. FlurbG).
Die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung (insbes. Wertermittlungskarte und Wertermittlungsrahmen) haben zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen und sind ihnen in einem Anhörungstermin erläutert worden. In dem Anhörungstermin bestand die Möglichkeit, gegen die Wertermittlungsergebnisse Einwände zu erheben.
Einwendungen gegen die Ergebnisse sind nicht vorgebracht worden.
Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung ist im Internet der Bezirksregierung Arnsberg wie folgt einzusehen:
http://www.bra.nrw.de/-2312
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung kann innerhalb eines Monats nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Bezirksregierung Arnsberg, Postfach, 59817 Arnsberg, schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift im Dienstgebäude Hermelsbacher Weg 15, 57072 Siegen zu erklären.
Der Widerspruch kann auch durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur an die elektronische Poststelle der Behörde erhoben werden. Die E-Mail-Adresse lautet: poststelle@bra.sec.nrw.de.
Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: poststelle@bra-nrw.de-mail.de.
Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg unter www.bezreg-arnsberg.nrw.de unter „Kontakt“.
Hinweis zum Datenschutz:
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens können auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg eingesehen werden unter: https://www.bra.nrw.de/-357
Hinweis zur öffentlichen Bekanntmachung einzelner Städte und Gemeinden
Vollzogen wird die öffentliche Bekanntmachung der Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung (Bodenwertermittlung) im Flurbereinigungsverfahren Plittershagen für
| 1. | die Stadt Freudenberg durch Bereitstellung im Internet unter www.freudenberg-stadt.de. Auf die erfolgte Bereitstellung und die Internetadresse wird nachrichtlich im Amtsblatt der Stadt Freudenberg „Freudenberg aktuell“ hingewiesen. |
| 2. | die Verbandsgemeinde Kirchen (Ortsgemeinden Friesenhagen, Harbach, Mudersbach und Niederfischbach) in der Wochenzeitung „Aktuell“ |
| 3. | die Stadt Siegen durch Bereitstellung im Internet unter www.siegen.de. Auf die erfolgte Bereitstellung und die Internetadresse wird nachrichtlich in den Siegener Tageszeitungen „Siegener Zeitung“ und „Westfälische Rundschau (Siegener Rundschau - Lokalausgabe Siegerland)“ hingewiesen. |
| 4. | die Gemeinde Wenden im Amtsblatt der Gemeinde Wenden (auf das Erscheinen des Amtsblattes wird mit Inhaltsangabe in den Ortsausgaben der „Westfalenpost“, „Westfälischen Rundschau“ und „Siegener Zeitung“ hingewiesen) |