Gemäß § 6 Abs. 3 der Satzung über die Versorgung der Grundstücke mit Wasser und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung -Allgemeine Wasserversorgungssatzung- der Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg) vom 14.03.2008, in der Fassung nach der zweiten Änderung vom 17.02.2017, wird folgendes bekannt gegeben:
Folgende Straßenleitung (Wasser) wurden betriebsfertig hergestellt:
Ortsgemeinde Friesenhagen
Staade 1, Gemarkung Friesenhagen, Flur 24, Flurstück Nr. 116/3
Staade 2, Gemarkung Friesenhagen, Flur 24, Flurstück Nr. 116/1
Für die an der genannten Straße angrenzenden unbebauten Grundstücke, wird der Anschlusszwang erst im Falle einer Bebauung wirksam. Die bebauten Grundstücke sind, soweit dies noch nicht geschehen ist, an die öffentliche Wasserversorgungsanlage anzuschließen.
Anträge auf Anschluss und Benutzung dieser Wasserversorgungsanlage sind, soweit noch nicht erfolgt, innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach der öffentlichen Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg), Verbandsgemeindewerke, Lindenstraße 1, 57548 Kirchen zu stellen.
Die betroffenen Grundstückseigentümer werden in einem besonderen Informationsschreiben der Verbandsgemeindewerke informiert.