| 1. | Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen |
| 2. | Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen |
Den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen habe ich dem Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Brachbach zugeleitet.
| 1. | Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags zusätzlich von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg), Lindenstraße 1, 57548 Kirchen (Sieg), Zimmer 428, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Brachbach zur Einsichtnahme öffentlich aus. Weiterhin besteht die Möglichkeit, den Haushaltsplanentwurf im Gemeindebüro Brachbach, Am Bähnchen 4, 57555 Brachbach, einzusehen. |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Brachbach haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg), Lindenstraße 1, 57548 Kirchen (Sieg), Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die v.g. Verbandsgemeindeverwaltung oder an die Ortsgemeinde Brachbach, Herrn Ortsbürgermeister S. Kappes, Bahnhofstraße 2 a, 57555 Brachbach, zu richten. Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. |