| Sitzungstermin: | Donnerstag, 09.02.2023, 18:00 Uhr |
| Raum, Ort: | Bürgerhaus Birken, Alte Schulstraße 5, 57555 Mudersbach |
Tagesordnung
| Öffentliche Sitzung | |
| 1. | Begrüßung und Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung |
| 2. | Informationen der Verwaltung |
| 3. | Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung (GemO) i. V. m. § 21 Geschäftsordnung (GeschO) |
| 4. | Bebauungspläne |
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| 4.1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 19, "Barbarastraße" der Ortsgemeinde Mudersbach; Aufhebungsbeschluss im Sinne des § 1 Abs. 8 BauGB |
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| 4.2. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 24 "Wohnanlage Barbarastraße" der Ortsgemeinde Mudersbach als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB |
| 5. | Städtebauförderprogramm "Lebendige Zentren" - Vorstellung des Platzentwurfs im Bereich Kölner Straße 41/41a |
| 6. | Annahme/Vermittlung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, hier: Sachzuwendung Erzquell-Kreisel in Mudersbach |
| 7. | Beschaffung eines Baggers für die Ortsgemeinde Mudersbach |
| 8. | Straßenbauprogramm für die Jahre 2023-2025 |
| 9. | Vertragslaufzeit Energielieferverträge mit der KEAM GmbH aufgrund der aktuellen Energiekrise |
| 10. | Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Ortsgemeinde Mudersbach für das Haushaltsjahr 2023 |
| 11. | Bauantragsangelegenheiten |
| 12. | Verschiedenes |
| Nichtöffentliche Sitzung | |
| 1. | Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung |
| 2. | Informationen der Verwaltung |
| 3. | Grundstücksangelegenheiten |
| 4. | Verschiedenes |
Hinweis zum Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragestunde“
Die Einwohner und die ihnen nach Maßgabe des § 14 Abs. 3 und 4 GemO gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen sind berechtigt, in einer anberaumten Fragestunde Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Fragen sollen dem Bürgermeister möglichst drei Tage vor der Sitzung schriftlich zugeleitet werden.