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Aktuell - Mitteilungsblatt für die VG Kirchen (Sieg)
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung zur 26. Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Mudersbach

Sitzungstermin:

Donnerstag, 09.02.2023, 18:00 Uhr

Raum, Ort:

Bürgerhaus Birken, Alte Schulstraße 5, 57555 Mudersbach

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1.

Begrüßung und Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung

2.

Informationen der Verwaltung

3.

Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung (GemO) i. V. m. § 21 Geschäftsordnung (GeschO)

4.

Bebauungspläne

4.1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 19, "Barbarastraße" der Ortsgemeinde Mudersbach; Aufhebungsbeschluss im Sinne des § 1 Abs. 8 BauGB

4.2. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 24 "Wohnanlage Barbarastraße" der Ortsgemeinde Mudersbach als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB

5.

Städtebauförderprogramm "Lebendige Zentren" - Vorstellung des Platzentwurfs im Bereich Kölner Straße 41/41a

6.

Annahme/Vermittlung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, hier: Sachzuwendung Erzquell-Kreisel in Mudersbach

7.

Beschaffung eines Baggers für die Ortsgemeinde Mudersbach

8.

Straßenbauprogramm für die Jahre 2023-2025

9.

Vertragslaufzeit Energielieferverträge mit der KEAM GmbH aufgrund der aktuellen Energiekrise

10.

Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Ortsgemeinde Mudersbach für das Haushaltsjahr 2023

11.

Bauantragsangelegenheiten

12.

Verschiedenes

Nichtöffentliche Sitzung

1.

Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung

2.

Informationen der Verwaltung

3.

Grundstücksangelegenheiten

4.

Verschiedenes

Mudersbach, 30. Januar 2023  —  Christian Peter
Ortsbürgermeister

Hinweis zum Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragestunde“

Die Einwohner und die ihnen nach Maßgabe des § 14 Abs. 3 und 4 GemO gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen sind berechtigt, in einer anberaumten Fragestunde Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Fragen sollen dem Bürgermeister möglichst drei Tage vor der Sitzung schriftlich zugeleitet werden.