Der Rat der Ortsgemeinde Brachbach hat am 21.01.2025 in öffentlicher Sitzung die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 15.04.2024 zur Ergänzungssatzung „Auf der Ehrenwiese“ im Sinne des § 1 Absatz (Abs.) 8 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Satz (S.) 1 BauGB beschlossen.
Planbereich:
Aus dem nachstehenden Lageplan ist der ehemals geplante Geltungsbereich des Planvorhabens erkennbar.
Entscheidungsgründe:
Im Zuge der Bearbeitung der Ergänzungssatzung war u.a. eine Kartierung notwendig. Diese Untersuchung ergab, dass es sich bei Teilen des Gebietes um eine pauschalgeschützte Fläche handelt.
Im Rahmen einer Ergänzungssatzung sind aber die Regelungsmöglichkeiten sehr gering, da nur wenige Festsetzungen getroffen werden dürfen. Die Regelungsdichte darf nicht einem qualifizierten Bebauungsplan gleichkommen.
Insofern kann das Verfahren nicht mittels einer Ergänzungssatzung fortgeführt werden und war gem. § 1 Abs. 8 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB aufzuheben.
Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 21.01.2025 wird hiermit gemäß §§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 S. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.