Geltungsbereich der Änderung Nr. 11 des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kirchen
Der Rat der Verbandsgemeinde Kirchen hat in öffentlicher Sitzung am 03.07.2025 aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der Änderung Nr. 11 des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Kirchen „Kirchener Straße“ beschlossen und die Verwaltung damit beauftragt die erforderlichen Verfahrensschritte einzuleiten. Die Aufstellung des dazugehörigen Bebauungsplans Nr. 66 „Feuerwehrhaus Herkersdorf“ soll im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erfolgen.
Planbereich:
Der räumliche Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplans ergibt sich aus nachfolgenden Kartenausschnitten:
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:
Die Aufstellung der 11. Änderung des Flächennutzungsplans „Kirchener Straße“ ist erforderlich, um über den Bebauungsplan Nr. 66 „Feuerwehrhaus Herkersdorf“ Baurecht für den Neubau eines Feuerwehrhauses herzustellen. Die geplante öffentliche Einrichtung soll primär der Wahrung der Sicherheit in den Ortsbezirken Herkersdorf und Offhausen dienen, indem eine adäquate zeitnahe Hilfe bei Bränden, Unfällen oder sonstigen Notlagen gewährleistet ist.
Das Plangebiet bietet günstige Voraussetzungen zur Unterbringung dieses wichtigen Teils der öffentlichen Infrastruktur, da es inmitten mehrerer großer Wohngebiete liegt und da es über eine sehr gut geeignete Verkehrsanbindung verfügt. Der beabsichtigte Bebauungsplan soll zu einer geordneten städtebaulichen Entwicklung beitragen.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Im Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird der Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes „Kirchener Straße“ mit Begründung sowie mit den wesentlichen bereits vorliegenden Gutachten (ASP I- Artenschutzprüfung) in der Zeit von von Montag, den 02.02.2026 bis Montag, den 04.03.2026 während der üblichen Öffnungszeiten bei der nachfolgenden Stelle im Eingangsbereich des Rathauses ausgelegt und kann von der Öffentlichkeit eingesehen werden.
Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen, Lindenstraße 1, 57548 Kirchen,
Telefonnummer: 02741/688-0
Faxnummer: 02741/688-255
E-Mail-Adresse: vg-kirchen@kirchen-sieg.de
Die Öffnungszeiten belaufen sich üblicherweise montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Neben der Möglichkeit der Einsichtnahme im Rathaus der Verbandsgemeinde Kirchen sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen zusätzlich im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Kirchen unter der Internetadresse
https://www.kirchen-sieg.de/verwaltung-gremien/verbandsgemeinde
abrufbar. („Beteiligungsverfahren der Bauleitplanung und der Satzung nach dem BauGB“)
Stellungnahmen können während der o.a. Veröffentlichungs- bzw. Auslegungsfrist abgegeben werden. Sie sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail-Adresse der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen: beteiligungen@kirchen-sieg.de), können aber auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen, Fachbereich 5 Kommunalentwicklung schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift vorgetragen werden.
Stellungnahmen die nicht fristgerecht abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (vgl. § 4a Abs. 5 BauGB).
Die Informationen zum Datenschutz können unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.kirchen-sieg.de/datenschutz