Skizze Übersichtsplan Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 66 „Feuerwehrhaus Herkersdorf“
Der Stadtrat der Stadt Kirchen (Sieg) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.05.2025 aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 66 „Feuerwehrhaus Herkersdorf“ aufzustellen und die weiteren Schritte des Planverfahrens durchzuführen. Damit wurde das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans förmlich eingeleitet.
Es handelt sich um einen Bebauungsplan der im Regelverfahren gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt wird. Die Aufstellung des Bebauungsplanes verläuft in einem Parallelverfahren i.S.d. § 8 Abs. 3 BauGB zur Änderung Nr. 11 des Flächennutzungsplanes (FNP) „Kirchener Straße“.
Planbereich:
Der Planbereich liegt in dem Kirchener Ortsbezirk Herkersdorf im Bereich der Einmündung der Kreisstraße K 102 (Kirchener Straße) in die Kreisstraße K 101 (Auf der Sohle). Südlich des Planbereichs befindet sich das Wohngebiet „Auf der Sohle“ und nördlich des Planbereichs befindet sich das Wohngebiet „Auf der Narr / Am Ottoturm“.
Ziel des Bebauungsplans:
Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 66 „Feuerwehrhaus Herkersdorf“ ist erforderlich, um Baurecht für den Neubau eines Feuerwehrhauses herzustellen. Die geplante öffentliche Einrichtung soll primär der Wahrung der Sicherheit in den Ortsbezirken Herkersdorf und Offhausen dienen, indem eine adäquate zeitnahe Hilfe bei Bränden, Unfällen oder sonstigen Notlagen gewährleistet ist.
Das Plangebiet bietet günstige Voraussetzungen zur Unterbringung dieses wichtigen Teils der öffentlichen Infrastruktur, da es inmitten mehrerer großer Wohngebiete liegt und da es über eine sehr gut geeignete Verkehrsanbindung verfügt. Der beabsichtigte Bebauungsplan soll zu einer geordneten städtebaulichen Entwicklung beitragen.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Im Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 66 „Feuerwehrhaus Herkersdorf“ mit Begründung sowie mit den wesentlichen bereits vorliegenden Gutachten (ASP I- Artenschutzprüfung) in der Zeit von von Montag, den 02.02.2026 bis Montag, den 04.03.2026 während der üblichen Öffnungszeiten bei der nachfolgenden Stelle im Eingangsbereich des Rathauses ausgelegt und kann von der Öffentlichkeit eingesehen werden.
Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen, Lindenstraße 1, 57548 Kirchen,
| Telefonnummer: | 02741/688-0 |
| Faxnummer: | 02741/688-255 |
| E-Mail-Adresse: | vg-kirchen@kirchen-sieg.de |
Die Öffnungszeiten belaufen sich üblicherweise montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Neben der Möglichkeit der Einsichtnahme im Rathaus der Verbandsgemeinde Kirchen sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen zusätzlich im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Kirchen unter der Internetadresse
https://www.kirchen-sieg.de/verwaltung-gremien/gemeinden/stadt-kirchen
abrufbar. („Beteiligungsverfahren der Bauleitplanung und der Satzung nach dem BauGB“)
Stellungnahmen können während der o.a. Veröffentlichungs- bzw. Auslegungsfrist abgegeben werden. Sie sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail-Adresse der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen: beteiligungen@kirchen-sieg.de), können aber auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen, Fachbereich 5 Kommunalentwicklung schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift vorgetragen werden.
Stellungnahmen die nicht fristgerecht abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (vgl. § 4a Abs. 5 BauGB).
Die Informationen zum Datenschutz können unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.kirchen-sieg.de/datenschutz