Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Ortsgemeinde Harbach hat am 05.12.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des oben genannten Bebauungsplans beschlossen und die Verwaltung beauftragt die erforderlichen Verfahrensschritte einzuleiten. Die Aufstellung soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden.
Planbereich:
Der Planbereich erstreckt sich ausgehend von der Hauptstraße (K 88) in den südwestlichen Bereich der Ortsgemeinde Harbach. Die Straße „In der Betz“ bildet dabei den Mittelpunkt des Geltungsbereiches.
Skizze Übersichtsplan Geltungsbereich Bebauungsplan „In der Betz, 1. Änderung“
Verfahren:
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 1,6 ha. Durch die beabsichtigte Planänderung ergeben sich keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nummer 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter gemäß der Natura 2000-Verordnung oder dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Seveso-III-Richtlinie) zu beachten sind. Das zur Natura 2000-Verordnung zählende Vogelschutzgebiet Westerwald liegt in einer Entfernung von ca. 30 m zum Plangebiet und wird durch die beabsichtigte Bebauungsplanänderung nicht berührt. Schwere Unfälle im Sinne des Artikels 3 Nummer 13 der Richtlinie 2012/18/EU (Seveso-III-Richtlinie) können von dem Planvorhaben nicht ausgehen. Die beabsichtigte Planänderung kann daher im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Die 1. Änderung des Bebauungsplans „In der Betz“ wird gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Ziel des Bebauungsplans:
Der Bebauungsplan „In der Betz“ wurde in seiner ursprünglichen Fassung am 25.11.1992 wirksam und diente seitdem als Grundlage zur Erschließung des gleichnamigen Baugebiets mit insgesamt 18 Baugrundstücken. Um in Harbach gleichermaßen günstige Möglichkeiten zur Ansiedlung von kleineren, das Wohnen nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben und von Wohnnutzung zu schaffen, wurde der Bebauungsplan in seiner damaligen Fassung als Mischgebiet gemäß § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) konzipiert.
Das Interesse von Gewerbebetrieben sich innerhalb dieses Gebietes anzusiedeln blieb seit der Aufstellung des ursprünglichen Bebauungsplans „In der Betz“ weitgehend aus, jedoch hat sich das Baugebiet als ein beliebter Wohnstandort erwiesen und ein Interesse an Wohnbaugrundstücken besteht nach wie vor. Um die weitere Ansiedlung von Wohngebäuden zu ermöglichen, beabsichtigt die Ortsgemeinde Harbach den Bebauungsplan von einem Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO in ein Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO zu ändern.
Information über Möglichkeit der Unterrichtung:
Die Öffentlichkeit kann sich im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen, Lindenstraße 1, Zimmer 306, während der üblichen Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb der Frist vom 23.12.2022 - 13.01.2023 zur Planung in schriftlicher Form, mündlich zur Niederschrift oder in elektronischer Form äußern. (vgl. § 13a Abs. 3 S.1 Nr. 2 BauGB)
Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen, Lindenstraße 1, 57548 Kirchen, Zimmer 306
Telefonnummer: 02741/688-0
Faxnummer: 02741/688-255
E-Mail-Adresse: vg-kirchen@kirchen-sieg.de
Die Öffnungszeiten belaufen sich üblicherweise
montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie
freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Hinweis: Das Rathaus ist zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen.
Hinweis hinsichtlich der Corona-Bestimmungen
Für die Besucher des Rathauses der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen gilt ab dem 16.05.2022 lediglich eine Empfehlung zum Tragen einer Maske.
Es wird ferner mitgeteilt, dass bei Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange im Sinne von § 13a i. V. m. §§ 3 Abs. 2 u. 4 Abs. 2 BauGB ein entsprechender Hinweis erfolgt.
Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „In der Betz, 1. Änderung“ wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.