Skizze Übersichtsplan Geltungsbereich Bebauungsplan „Auf der Ehrenwiese“
Aufstellung eines Bebauungsplans Nr. 16
„Auf der Ehrenwiese“
der Ortsgemeinde Brachbach
Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Ortsgemeinde Brachbach hat am 07.12.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des oben genannten Bebauungsplans beschlossen und die Verwaltung beauftragt die erforderlichen Verfahrensschritte einzuleiten. Die Aufstellung soll im beschleunigten Verfahren nach §§ 13b i. V. m. 13a BauGB durchgeführt werden.
Planbereich:
Das Plangebiet liegt am südlichen Ortsrand von Brachbach. Es beinhaltet überwiegend brachgefallene Gärten, unbebaute Teile von bereits bebauten Grundstücken und sonstige kleinteilige Flächen. Nördlich und östlich an das Plangebiet angrenzend ist eine vorhandene Wohnbebauung vorzufinden.
Verfahren:
Es ist beabsichtigt, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß §§ 13b i. V. m. 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen. Das beschleunigte Verfahren gemäß § 13b BauGB dient der Einbeziehung von Außenbereichsflächen die weniger als 10.000 Quadratmeter Fläche umfassen, durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzung begründet wird, und die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen. Das Plangebiet umfasst mit den beabsichtigten Wohnbauflächen sowie den öffentlichen Grün- und Erschließungsanlagen insgesamt eine Fläche von ca. 3.600 Quadratmetern und weist die erforderlichen Merkmale für die Aufstellung im beschleunigten Verfahren auf.
Ziel des Bebauungsplans:
Die Ortsgemeinde Brachbach plant im Zuge der Bereitstellung von Wohnbauflächen die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Auf der Ehrenwiese“ in der Ortsgemeinde Brachbach. Die Aufstellung des Bebauungsplans ist erforderlich, da im Gebiet der Ortsgemeinde Brachbach Grundstücke fehlen, die sich für eine zusätzliche Wohnbebauung eignen. Durch die beabsichtigte Planaufstellung soll dieses Defizit reduziert werden. Das Plangebiet bietet günstige Voraussetzungen für eine kleinteilige Siedlungserweiterung. Im Umfeld sind vorwiegend freistehende Einfamilienhäuser vorhanden. Der beabsichtigte Bebauungsplan soll zu einer geordneten städtebaulichen Entwicklung beitragen und eine sinnvolle Nutzung der verfügbaren Flächen gewährleisten.
Information über Möglichkeit der Unterrichtung:
Die Öffentlichkeit kann sich im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen, Lindenstraße 1, Zimmer 306, während der üblichen Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb der Frist vom 23.12.2022 - 13.01.2023 zur Planung in schriftlicher Form, mündlich zur Niederschrift oder in elektronischer Form äußern. (vgl. § 13a Abs. 3 S.1 Nr. 2 BauGB)
Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen, Lindenstraße 1, 57548 Kirchen, Zimmer 306
| Telefonnummer: | 02741/688-0 |
| Faxnummer: | 02741/688-255 |
| E-Mail-Adresse: | vg-kirchen@kirchen-sieg.de |
Die Öffnungszeiten belaufen sich üblicherweise
montags bis donnerstags von
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie
freitags von
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Hinweis: Das Rathaus ist zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen.
Hinweis hinsichtlich der Corona-Bestimmungen
Für die Besucher des Rathauses der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen gilt ab dem 16.05.2022 lediglich eine Empfehlung zum Tragen einer Maske.
Es wird ferner mitgeteilt, dass bei Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange im Sinne von §§ 13b i. V. m. § 13a i. V. m. §§ 3 Abs. 2 u. 4 Abs. 2 BauGB ein entsprechender Hinweis erfolgt.
Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Auf der Ehrenwiese“ wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.