| Sitzungstermin: | Dienstag, 20.12.2022, 18:00 Uhr |
| Raum, | Ort: Rathaus Kirchen Großer Sitzungssaal, Lindenstraße 1, 57548 Kirchen (Sieg) |
Tagesordnung
| Öffentliche Sitzung | |
| 1. | Begrüßung und Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung |
| 2. | Informationen des Stadtbürgermeisters/der Verwaltung |
| 3. | Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung (GemO) i. V. m. § 21 Geschäftsordnung (GeschO) |
| 4. | Mögliche Bauleitplanung im Gebiet "Auf dem Queckhahn" im Bereich Freusburger Mühle |
| 5. | Straßenbauprogramm für die Jahre 2023-2025 |
| 6. | Sportzentrum "Auf dem Molzberg"; Benehmensherstellung zu Bauunterhaltungs- uns Investitionsmaßnahmen für das Jahr 2023 |
| 7. | Bebauungsplan Nr. 61 "Auf dem Queckhahn" der Stadt Kirchen, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13b BauGB. |
| 8. | Umbau und Erweiterung der Kita "Im Wiesengrund" in Herkersdorf-Offhausen -Vorratsbeschluss- Auftragsvergabe Einrichtung |
| 9. | Erneuerung der Dacheindeckung an der Mehrzweckhalle in Wehbach - Vorratsbeschluss |
| 10. | Bürgerhaus Freusburg Auftragsvergabe Risssanierung Fassade und Malerarbeiten |
| 11. | Bauantragsangelegenheiten |
| 11.1. | Gemeindliches Einvernehmen für einen Nachtrag für die Errichtung einer Garage hier: Zusätzliche Errichtung eines Abstellraumes an die genehmigte Garage |
| 12. | Auftragsvergaben nach VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) |
| 13. | Verschiedenes |
| Nichtöffentliche Sitzung | |
| 1. | Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung |
| 2. | Informationen des Stadtbürgermeisters/der Verwaltung |
| 3. | Miet- und Grundstücksangelegenheiten |
| 4. | Auftragsvergaben nach UVgO (Unterschwellenvergabeordnung) |
| 5. | Verschiedenes |
Hinweis zum Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragestunde“:
Die Einwohner und die ihnen nach Maßgabe des § 14 Abs. 3 und 4 GemO gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen sind berechtigt, in einer anberaumten Fragestunde Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Fragen sollen dem Bürgermeister möglichst drei Tage vor der Sitzung schriftlich zugeleitet werden.