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Aktuell - Mitteilungsblatt für die VG Kirchen (Sieg)
Ausgabe 50/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung zur 30. Sitzung des Stadtrates der Stadt Kirchen (Sieg)

Sitzungstermin: Dienstag, 20.12.2022, 18:00 Uhr
Raum, Ort: Rathaus Kirchen Großer Sitzungssaal, Lindenstraße 1, 57548 Kirchen (Sieg)

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung
1. Begrüßung und Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung
2. Informationen des Stadtbürgermeisters/der Verwaltung
3. Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung (GemO) i. V. m. § 21 Geschäftsordnung (GeschO)
4. Mögliche Bauleitplanung im Gebiet "Auf dem Queckhahn" im Bereich Freusburger Mühle
5. Straßenbauprogramm für die Jahre 2023-2025
6. Sportzentrum "Auf dem Molzberg"; Benehmensherstellung zu Bauunterhaltungs- uns Investitionsmaßnahmen für das Jahr 2023
7. Bebauungsplan Nr. 61 "Auf dem Queckhahn" der Stadt Kirchen, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13b BauGB.
8. Umbau und Erweiterung der Kita "Im Wiesengrund" in Herkersdorf-Offhausen -Vorratsbeschluss- Auftragsvergabe Einrichtung
9. Erneuerung der Dacheindeckung an der Mehrzweckhalle in Wehbach - Vorratsbeschluss
10. Bürgerhaus Freusburg Auftragsvergabe Risssanierung Fassade und Malerarbeiten
11. Bauantragsangelegenheiten
11.1. Gemeindliches Einvernehmen für einen Nachtrag für die Errichtung einer Garage hier: Zusätzliche Errichtung eines Abstellraumes an die genehmigte Garage
12. Auftragsvergaben nach VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)
13. Verschiedenes
Nichtöffentliche Sitzung
1. Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung
2. Informationen des Stadtbürgermeisters/der Verwaltung
3. Miet- und Grundstücksangelegenheiten
4. Auftragsvergaben nach UVgO (Unterschwellenvergabeordnung)
5. Verschiedenes
Kirchen (Sieg), 9. Dezember 2022
gez. Andreas Hundhausen
Stadtbürgermeister

Hinweis zum Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragestunde“:

Die Einwohner und die ihnen nach Maßgabe des § 14 Abs. 3 und 4 GemO gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen sind berechtigt, in einer anberaumten Fragestunde Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Fragen sollen dem Bürgermeister möglichst drei Tage vor der Sitzung schriftlich zugeleitet werden.