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Aktuell - Mitteilungsblatt für die VG Kirchen (Sieg)
Ausgabe 50/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung zur 26. Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Brachbach

Sitzungstermin:

Dienstag, 19.12.2023, 18:30 Uhr

Raum, Ort:

Mehrzweckgebäude (Anbau) Grundschule Brachbach, Konrad-Adenauer-Straße 1, 57555 Brachbach

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1.

Begrüßung und Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung

2.

Informationen der Verwaltung

3.

Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung (GemO) i. V. m. § 21 Geschäftsordnung (GeschO)

4.

Vergabe von Planungsleistungen zur Erschließung des Baugebietes Buckensteiner Feld in der Ortsgemeinde Brachbach - Hier: Information über beschlossene Vergabe

Vergabe der LPH 1-2

5.

Neubau Kindertagesstätte Brachbach - Fachingenieurleistung "Tragwerksplanung" - Hier: Vergabe der weiteren Planungsleistungen - Leistungsstufe 2 (Leistungsphasen 5 + 6)

6.

Satzung über die Mittagsverpflegung in der kommunalen Kindertagesstätte Brachbach

7.

Haushaltssatzung und -plan 2024 der OG Brachbach

8.

Feststellung des Jahresabschluss 2019 der Ortsgemeinde Brachbach, sowie Erteilung der Entlastung

9.

Feststellung des Jahresabschluss 2020 der Ortsgemeinde Brachbach, sowie Erteilung der Entlastung

10.

Annahme und Vermittlung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen - hier: diverse Zuwendungen für Weihnachtsmarkt und kommunaler Kindertagesstätte

11.

Bauantragsangelegenheiten

12.

Verschiedenes

Nichtöffentliche Sitzung

1.

Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung

2.

Informationen der Verwaltung

3.

Vertragsangelegenheiten

4.

Personalangelegenheiten

5.

Grundstücksangelegenheiten

6.

Verschiedenes

Brachbach, 11. Dezember 2023
Steffen Kappes, Ortsbürgermeister

Hinweis zum Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragestunde“:

Die Einwohner und die ihnen nach Maßgabe des § 14 Abs. 3 und 4 GemO gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen sind berechtigt, in einer anberaumten Fragestunde Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Fragen sollen dem Bürgermeister möglichst drei Tage vor der Sitzung schriftlich zugeleitet werden.