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Aktuell - Mitteilungsblatt für die VG Kirchen (Sieg)
Ausgabe 50/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Kirchen für das Jahr 2024 vom 15.10.2024

Der Stadtrat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit gültigen Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

gegenüber bisher in Euro

verändert um in Euro

nunmehr festgesetzt auf in Euro

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

19.232.335

1.611.733

20.844.068

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

18.625.474

657.470

19.282.944

der Jahresüberschuss/ -fehlbetrag

606.861

954.263

1.561.124

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen/

außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

786.574

1.595.785

2.382.359

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

1.224.800

-1.000

1.223.800

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

4.333.400

1.214.000

5.547.400

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-3.108.600

-1.215.000

-4.323.600

der Saldo der Ein- und Auszahlungenaus Finanzierungstätigkeit[1]

2.322.026

-1.173.385

1.941.241

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für

zinslose Kredite

von bisher 0,00 Euro

auf 0,00 Euro

verzinste Kredite

von bisher 3.108.600 Euro

auf 4.323.600 Euro

zusammen

von bisher 3.108.600 Euro

auf 4.323.600 Euro

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird von 0 Euro auf nunmehr 0 Euro festgesetzt.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich nunmehr auf 0 Euro.

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird von 9.684.726 Euro auf nunmehr 9.688.517 Euro festgesetzt.

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern bleiben unverändert und bleiben festgesetzt

- Grundsteuer A auf  — 570 v.H.

- Grundsteuer B auf  —  570 v.H.

- Gewerbesteuer auf  — 470 v.H.

Die Hundesteuer bleibt unverändert und beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund  —  72,00 Euro

- für den zweiten Hund  —  132,00 Euro

- für jeden weiteren Hund  —  222,00 Euro

- für jeden gefährlichen Hund  —  480,00 Euro

§ 6

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) sind in den einzelnen Satzungen festgesetzt.

§ 7 Eigenkapital

Der vorläufige Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug  — 13.161.679,11 Euro.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt  —  13.648.394,11 Euro.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt  —  15.470.623,11 Euro.

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall nunmehr 15.000,00 Euro überschritten sind.

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs. 1 S. 2 GemO im Bereich der inneren Leistungsverrechnung und Abschreibungen sind nicht erheblich.

§ 9

Wertgrenzen für Investitionen

Investitionen oberhalb einer Wertgrenze von 50.000,00 Euro im Einzelfall sind im Teilhaushalt gesondert darzustellen.

§ 10

weitere Bestimmungen

Weitere Bestimmungen gemäß § 95 Abs. 2 GemO (z.B. Sperrvermerk) werden nicht getroffen.

Kirchen, den 15.10.2024
Andreas Hundhausen
Stadtbürgermeister

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde vom 06.12.2024 hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 4 der Haushaltssatzung wird erteilt. Die Höhe der genehmigten verzinsten Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, beläuft sich für das Haushaltsjahr 2024 auf 4.323.600,00 EUR. Die Höhe des genehmigten Höchstbetrages der Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde beläuft sich für das Haushaltsjahr 2024 auf 9.688.517,00 EUR.

Hinweis:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten gem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der vorstehend genannten Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach der o.g. Ziffer 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Die 1. Nachtragshaushaltsatzung der Stadt Kirchen (Sieg) für das Haushaltsjahr 2024 liegt vom 16.12.2024 bis einschl. 27.12.2024 von montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags zusätzlich von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen, Lindenstraße 1, 57548 Kirchen, Zimmer 301, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Des Weiteren finden Sie die Haushaltssatzung auf der Homepage der Verbandsgemeinde Kirchen (www.kirchen-sieg.de).

Kirchen, den 09.12.2024
gez. Andreas Hundhausen
Stadtbürgermeister

[1] Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung