Bekanntmachung über die Teilinkraftsetzung des 1. Teilumlegungsplanes „Buckensteiner Feld“ der Gemeinde Brachbach
Nach § 71 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der jeweils geltenden Fassung wird bekanntgemacht, dass der am 8. Oktober 2025 aufgestellte 1. Teilumlegungsplan für das Umlegungsgebiet „Buckensteiner Feld“, Gemeinde Brachbach, mit Ausnahme des Flurstücks, Gemarkung Brachbach, Flur 1, Nr. 65/1, in Kraft gesetzt wird.
Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand, mit Ausnahme des Flurstücks, Gemarkung Brachbach, Flur 1, Nr. 65/1, durch den im 1. Teilumlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbau-berechtigten in den Besitz der zugeteilten Grundstücke, mit Ausnahme des Flurstücks, Gemarkung Brachbach, Flur 1, Nr. 65/1, ein (§ 72 BauGB).
Die Geldleistungen werden, außer für die Ordnungsnummern 7 und 9, mit dieser Bekanntmachung fällig.
Die Berichtigung des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters wird für den Bereich der Teilinkraftsetzung des 1. Teilumlegungsplans bei den zuständigen Behörden veranlasst.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Teilinkraftsetzung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus, Jahnstraße 5, 56457 Westerburg schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, schriftformersetzend nach § 3 a Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und § 9 a Abs. 5 des Onlinezugangsgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.
Hinweise:
Nähere Informationen zur formgebundenen elektronischen Kommunikation mit der die Umlegung durchführenden Stelle finden Sie unter:
https://vermka-westerwald-taunus.rlp.de/de/wichtige-informationen/elektronische-kommunikation/.
Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter:
https://lvermgeo.rlp.de/de/wichtige-informationen/datenschutz/.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung kann auch im Internet unter:
www.kirchen-sieg.de und https://vermka-westerwald-taunus.rlp.de/ueber-uns/oeffentliche-bekanntmachungen-/-oeffentliche-mitteilungen eingesehen werden.