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Aktuell - Mitteilungsblatt für die VG Kirchen (Sieg)
Ausgabe 50/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus

im Auftrag der Ortsgemeinde Brachbach

Bekanntmachung über die Teilinkraftsetzung des 1. Teilumlegungsplanes „Buckensteiner Feld“ der Gemeinde Brachbach

Nach § 71 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der jeweils geltenden Fassung wird bekanntgemacht, dass der am 8. Oktober 2025 aufgestellte 1. Teilumlegungsplan für das Umlegungsgebiet „Buckensteiner Feld“, Gemeinde Brachbach, mit Ausnahme des Flurstücks, Gemarkung Brachbach, Flur 1, Nr. 65/1, in Kraft gesetzt wird.

Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand, mit Ausnahme des Flurstücks, Gemarkung Brachbach, Flur 1, Nr. 65/1, durch den im 1. Teilumlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbau-berechtigten in den Besitz der zugeteilten Grundstücke, mit Ausnahme des Flurstücks, Gemarkung Brachbach, Flur 1, Nr. 65/1, ein (§ 72 BauGB).

Die Geldleistungen werden, außer für die Ordnungsnummern 7 und 9, mit dieser Bekanntmachung fällig.

Die Berichtigung des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters wird für den Bereich der Teilinkraftsetzung des 1. Teilumlegungsplans bei den zuständigen Behörden veranlasst.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Teilinkraftsetzung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus, Jahnstraße 5, 56457 Westerburg schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, schriftformersetzend nach § 3 a Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und § 9 a Abs. 5 des Onlinezugangsgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.

Westerburg, den 4. Dezember 2025
Im Auftrag
gez. Dr.-Ing. Gabriele Hückelheim
Abteilungsleitung Bodenmanagement

Hinweise:

Nähere Informationen zur formgebundenen elektronischen Kommunikation mit der die Umlegung durchführenden Stelle finden Sie unter:

https://vermka-westerwald-taunus.rlp.de/de/wichtige-informationen/elektronische-kommunikation/.

Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter:

https://lvermgeo.rlp.de/de/wichtige-informationen/datenschutz/.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung kann auch im Internet unter:

www.kirchen-sieg.de und https://vermka-westerwald-taunus.rlp.de/ueber-uns/oeffentliche-bekanntmachungen-/-oeffentliche-mitteilungen eingesehen werden.