Ursprünglich sollte am 03. Dezember die Nachfragebündelung der Deutschen Glasfaser in 50 Orten im Landkreis Altenkirchen enden. Die Deutsche Glasfaser hat sich jedoch dazu entschieden, die Frist für alle potentiellen Ausbaugebiete auf den 31. Dezember zu verlängern. Damit möchte man insbesondere den Bürgern in den Ortsgemeinden mit weniger als 33 Prozent die Möglichkeit offen halten, ein Glasfasernetz von der Deutschen Glasfaser zu erhalten.
Aktuell (Stand: 09. Dezember 2022) haben 31 der 50 Kommunen im Landkreis Altenkirchen die von der Deutschen Glasfaser festgelegte Quote von 33% erreicht.
Die Situation in der Verbandsgemeinde Kirchen stellt sich wie folgt dar:
Interessierte Bürger können sich auf der Homepage der Deutschen Glasfaser (www.deutsche-glasfaser.de) über die Produkte der Deutschen Glasfaser informieren.
Darüber hinaus teilte die Deutsche Glasfaser mit, dass vereinzelt auch noch Vertriebsteams „an der Haustür“ informieren, hier jedoch aufgrund der hohen Anzahl von Haushalten nicht mehr jeder Haushalt mit einer persönlichen Beratung rechnen kann.
Welche Folgen hätte ein eigenwirtschaftlicher Ausbau der Deutschen Glasfaser in einer Kommune für Bürger, die keinen Vertrag abschließen?
Diese häufig gestellte Frage kann wie folgt beantwortet werden. Zunächst einmal hat es keinerlei negative finanzielle Auswirkungen, wenn sich ein Bürger gegen einen Vertragsabschluss entschieden hat. Der Unterschied, ob sich jetzt oder eventuell später ein Bürger für einen Vertragsabschluss entscheidet, besteht darin, dass jetzt keine Hausanschlusskosten anfallen. Erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt ein Vertragsabschluss, muss sich der Bürger an den Hausanschlusskosten finanziell beteiligen (aktuell ca. 800 €).