Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Ortsgemeinderat Friesenhagen hat am 15.05.2013 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des oben genannten Bebauungsplans beschlossen und die Verwaltung beauftragt die erforderlichen Verfahrensschritte einzuleiten.
Das Bebauungsplanverfahren wird in einem beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wird im beschleunigten Verfahren von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von einem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a BauGB abgesehen.
Ziele und Zwecke der Planung
Aufgrund vorhandener Bestrebungen und Nachfragen seitens der Bevölkerung in Friesenhagen, weitere Wohngebäude in Bahnhof Wildenburg zu errichten, soll der vorliegende Bebauungsplan entsprechendes Baurecht schaffen. Um eine moderate Nachverdichtung zu ermöglichen, dient die Ausweisung von Bauflächen insbesondere dem Ziel, die städtebauliche Entwicklung entsprechend des dörflichen Charakters zu steuern. Um eine Nutzung bisher unbebauter Siedlungsflächen zu ermöglichen und eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans (Bahnhof Wildenburg) mit der Festsetzung von Allgemeinen Wohngebieten gemäß § 4 BauNVO notwendig.
Planbereich
Der Planbereich liegt im Nordosten der Ortsgemeinde Friesenhagen in der Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg) und umfasst die gesamte Ortslage Bahnhof Wildenburg.
Skizze Übersichtsplan Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 10 „Bahnhof Wildenburg“; Luftbild; Quelle: www.geoportal.rlp.de
Entwurf Bebauungsplan Nr. 10 „Bahnhof Wildenburg“
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Im Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 10 „Bahnhof Wildenburg“ mit Begründung und den dazugehörigen Unterlagen in der Zeit
von Montag, den 02.01.2023 bis Freitag, den 27.01.2023
während der üblichen Öffnungszeiten bei der nachfolgenden Stelle im Foyer des Ratssaals ausgelegt und kann von der Öffentlichkeit eingesehen werden.
Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen, Lindenstraße 1, 57548 Kirchen,
Telefonnummer: 02741/688-0
Faxnummer: 02741/688-255
E-Mail-Adresse: vg-kirchen@kirchen-sieg.de
Die Öffnungszeiten belaufen sich üblicherweise
montags bis donnerstags von
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie
freitags von
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Hinweise in Bezug auf die COVID19-Pandemie:
Neben der Möglichkeit der Einsichtnahme im Rathaus der Verbandsgemeinde Kirchen ist der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen zusätzlich im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Kirchen unter der Internetadresse:
https://www.kirchen-sieg.de/verwaltung-gremien/gemeinden/ortsgemeinde-friesenhagen
abrufbar. („Beteiligungsverfahren der Bauleitplanung und bei Satzungen nach dem BauGB“)
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder elektronisch bei der oben genannten Stelle abgegeben werden. Mündlich zur Niederschrift können Stellungnahmen im Büro 306 und/oder Büro 305 des Fachbereichs 5 „Kommunalentwicklung“ abgegeben werden.