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Aktuell - Mitteilungsblatt für die VG Kirchen (Sieg)
Ausgabe 51/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung – Aufstellung eines Bebauungsplans Nr. 62 „Waldkindergarten Am Brühlkopf“ der Stadt Kirchen

Skizze Übersichtsplan Geltungsbereich Bebauungsplan „Waldkindergarten Am Brühlkopf“

Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Stadt Kirchen in öffentlicher Sitzung am 05.12.2024 aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 62 „Waldkindergarten Am Brühlkopf“ beschlossen und die Verwaltung beauftragt die erforderlichen Verfahrensschritte einzuleiten. Die Aufstellung erfolgt im Regelverfahren. Es handelt sich um einen Angebotsbebauungsplan.

Planbereich

Die evangelische Kirchengemeinde verfügt über ein großes, leicht ansteigendes Grundstück am Brühlkopf, das früher überwiegend mit Fichten bestanden war und jetzt nach dem Absterben des Fichtenbestandes mit jungen Gehölzen bewachsen ist. Es handelt sich um das Flurstück Nr. 7/4, Flur 1, Gemarkung Wehbach. In einem kleinen Bereich des Grundstücks, am unteren Rand und gut erreichbar von der öffentlichen Straße „Auf der Hub“ soll der Aufstellplatz für den Bauwagen bzw. der Blockhütte angelegt werden.

Ziel der Planung:

Die evangelische Kindertagesstätte in Kirchen benötigt aufgrund der Anforderungen durch das neue Kindergartengesetz des Landes mehr Raum für die Ruhe- und Essbereiche in der Einrichtung am Kirchplatz.

Um zu verhindern, dass Kindergartenplätze wegfallen, möchte die evangelische Kirchengemeinde eine neue Waldkindergarten-Gruppe an einem neuen Standort im Außenbereich einrichten und somit für die andere Gruppe am alten Standort mehr Raum zur Verfügung stellen.

Zur Errichtung eines Waldkindergartens im Außenbereich der Stadt Kirchen ist jedoch die Aufstellung eines Bebauungsplanes für diesen Zweck notwendig, um eine Rechtsgrundlage für eine Baugenehmigung zu erhalten.

Geplant ist die Errichtung eines Bauwagens bzw. einer Blockhütte als Rückzugsbereich bei kaltem oder regnerischen Wetter. Die meiste Zeit finden die Aktivitäten jedoch im Freien statt.

Verfahren:

Die Aufstellung erfolgt im Regelverfahren. Es handelt sich um einen Angebotsbebauungsplan.

Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 62 „Waldkindergarten Am Brühlkopf“ wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Gez. Andreas Hundhausen
Bürgermeister der Stadt Kirchen (Sieg)