Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit gültigen Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
| gegenüber bisher in Euro | verändert um in Euro | nunmehr fest- gesetzt auf in Euro |
| 1. im Ergebnishaushalt | |||
| der Gesamtbetrag der Erträge | 11.885.028 | 314.061 | 12.199.089 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 11.885.028 | 181.695 | 12.066.723 |
| der Jahresüberschuss/- fehlbetrag | 0 | 132.366 | 132.366 |
| 2. im Finanzhaushalt | |||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 592.811 | 426.666 | 1.019.477 |
| die Einzahlungen aus Investitions- tätigkeit | 1.904.100 | -228.400 | 1.675.700 |
| die Auszahlungen aus Investitions- tätigkeit | 3.164.500 | 3.334.400 | 6.498.900 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitions- tätigkeit | -1.260.400 | -3.562.800 | -4.823.200 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungs- tätigkeit[1] | 667.589 | 3.136.134 | 3.803.723 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für
| zinsloste Kredite | von bisher | 0,00 Euro | auf | 0,00 Euro |
| verzinste Kredite | von bisher | 1.260.400 Euro | auf | 4.823.200 Euro |
| zusammen | von bisher | 1.260.400 Euro | auf | 4.823.200 Euro |
| Der vorläufige Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug | 17.255.751,66 Euro. |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt | 17.347.707,66 Euro. |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt | 17.480.073,66 Euro. |
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde vom 09.12.2024 hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 4 der Haushaltssatzung wird erteilt. Die Höhe der genehmigten verzinsten Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, beläuft sich für das Haushaltsjahr 2024 auf 4.823.200,00 EUR. Die Höhe des genehmigten Höchstbetrages der Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde wird unverändert festgesetzt auf 4.100.419 Euro.
Hinweis:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten gem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der vorstehend genannten Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach der o.g. Ziffer 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Die 1. Nachtragshaushaltsatzung der Ortsgemeinde Mudersbach für das Haushaltsjahr 2024 liegt vom 23.12.2024 bis einschl. 08.01.2025 von montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags zusätzlich von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen, Lindenstraße 1, 57548 Kirchen, Zimmer 301, zur Einsichtnahme öffentlich aus.
[1] Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung