Die o. g. Grabstätte befindet sich in einem nicht ordnungsgemäßen Zustand, Nutzungsberechtigte bzw. Sorgepflichte konnten von Amts wegen nicht ermittelt werden. Die Grabstätte ist mit einem entsprechenden Hinweisschild markiert.
Gemäß § 24 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Mudersbach wird die/der Nutzungsberechtigte der Grabstätte aufgefordert, sich bis spätestens 30. Januar 2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg), Friedhofsverwaltung, Lindenstraße 1, 57548 Kirchen (Sieg), Telefon 02741 688-429,) zu melden. Sollte diese Frist erfolglos verstreichen, wird die Grabstätte abgeräumt, eingeebnet und eingesät und das Grabmal, die Einfassung und sonstige Grabgegenstände entschädigungslos entsorgt.