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Aktuell - Mitteilungsblatt für die VG Kirchen (Sieg)
Ausgabe 51/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Friedhofsverwaltung

Einebnung der Doppelgrabstätte (4 Grabstellen) auf dem Friedhof Mudersbach, Block D4, Reihe 10, GrabNr. 01, Fam. Eigenmann/Klein

Die o. g. Grabstätte befindet sich in einem nicht ordnungsgemäßen Zustand, Nutzungsberechtigte bzw. Sorgepflichte konnten von Amts wegen nicht ermittelt werden. Die Grabstätte ist mit einem entsprechenden Hinweisschild markiert.

Gemäß § 24 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Mudersbach wird die/der Nutzungsberechtigte der Grabstätte aufgefordert, sich bis spätestens 30. Januar 2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg), Friedhofsverwaltung, Lindenstraße 1, 57548 Kirchen (Sieg), Telefon 02741 688-429,) zu melden. Sollte diese Frist erfolglos verstreichen, wird die Grabstätte abgeräumt, eingeebnet und eingesät und das Grabmal, die Einfassung und sonstige Grabgegenstände entschädigungslos entsorgt.

Kirchen (Sieg), den 19.12.2025
Friedhofsverwaltung