| Sitzungstermin: | Montag, 13.02.2023, 18:30 Uhr |
| Raum, Ort: | Mehrzweckraum Gemeindebüro, Konrad-Adenauer-Straße 15, 57572 Niederfischbach |
| Tagesordnung | |
| Öffentliche Sitzung | |
| 1. | Begrüßung und Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung |
| 2. | Informationen der Verwaltung |
| 3. | Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung (GemO) i. V. m. § 21 Geschäftsordnung (GeschO) |
| 4. | Vergabe von Planungsleistungen; Umbau und Erweiterung der kommunalen Kindertagesstätte "Sonnenschein" der Ortsgemeinde Niederfischbach, Vergabe der weiteren Architektenleistung (Objektplanung, Leistungsbild Gebäude), hier: LPH 6-8 |
| 5. | Zuschuss an den SV Adler 09 Niederfischbach e. V. für die Unterhaltung des Kunstrasenplatzes im Jahre 2022 |
| 6. | Änderung der Hundesteuersatzung |
| 6.1. | Änderung der Hundesteuersatzung - Information über aktuelle Hundesteuerbeiträge |
| 7. | Vertragslaufzeit Energielieferverträge mit der KEAM GmbH aufgrund der aktuellen Energiekrise |
| 8. | Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur geplanten 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 "Konrad-Adenauer-Straße" der Ortsgemeinde Niederfischbach als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB |
| 9. | Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Ortsgemeinde Niederfischbach im Haushaltsjahr 2023 |
| 10. | Widmung der Gemeindestraße "Hoppengarten" für den öffentlichen Verkehr gem. § 36 Landesstraßengesetz von Rheinland-Pfalz (LStrG) |
| 11. | Enderschließung Baugebiet "Auf der Harth", hier: Erhebung einer 2. Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag nach dem BauGB |
| 12. | Bauantragsangelegenheiten |
| 12.1. | Gemeindliches Einvernehmen für eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit 5 Wohneinheiten |
| 13. | Verschiedenes |
| Nichtöffentliche Sitzung | |
| 1. | Feststellungen/Anträge zur Tagesordnung |
| 2. | Informationen der Verwaltung |
| 3. | Grundstücksangelegenheiten |
| 4. | Verschiedenes |
Hinweis zum Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragestunde“:
Die Einwohner und die ihnen nach Maßgabe des § 14 Abs. 3 und 4 GemO gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen sind berechtigt, in einer anberaumten Fragestunde Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Fragen sollen dem Bürgermeister möglichst drei Tage vor der Sitzung schriftlich zugeleitet werden.