Aktuell - Mitteilungsblatt für die VG Kirchen (Sieg)
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung der Ortsgemeinde Harbach gem. § 97 Abs. 1 GemO
1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Den Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen habe ich dem Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Harbach zugeleitet.
- Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags zusätzlich von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg), Lindenstraße 1, 57548 Kirchen (Sieg), Zimmer 301, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Harbach zur Einsichtnahme öffentlich aus.
- Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Harbach haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg), Lindenstraße 1, 57548 Kirchen (Sieg), Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 und 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die v.g. Verbandsgemeindeverwaltung oder an die Ortsgemeinde Harbach, Herrn Ortsbürgermeister A. Buttgereit, Erlenhof 1, 57572 Harbach, einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Harbach, 02. Februar 2024
gez. Andreas Buttgereit
Ortsbürgermeister